Frage: Unterhalten runtersetzten

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiter helfen?! Folgende Situation, mein Mann hat aus einer früheren Ehe zwei Kinder, eines ist 14, eines wird jetzt 19 und ist in einer Ausbildung. Beide wohnen bei der leiblichen Mutter. Mein Mann verdient 4600€ Brutto.Er bezahlt zusammen für beide Kinder ein Pauschalbetrag von 627€ Wir haben einen vier Jahre alten Jungen zusammen und im April 2017 kommt unser nächstes Kind zur Welt. Zur Zeit gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung nach, aber nach der Geburt, unseres zweiten Kindes werde ich nicht mehr arbeiten gehen. Jetzt möchte ich gerne Wissen, ob mein Mann den Unterhalt runtersetzten kann, weil wir sonst in eine Finanzielle Notlage geraten würden! Bitte um ihre Hilfe, danke Viele Grüße Sternentaler

von Sternentaler am 07.12.2016, 13:31



Antwort auf: Unterhalten runtersetzten

Hallo, eine Neuberechnung ist sinnvoll, wenn einem Mangelfallberechnung droht, der Unterhalt also nicht für alle Kinder ausreicht. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, die ich auf die Ferne nicht beurteilen kann. Bei den genannten Verdienst denke ich aber nicht, dass ein Mangelfall vorliegt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.12.2016



Antwort auf: Unterhalten runtersetzten

4600 Brutto ? Da könnt ihr noch weitere Knder bekommen bis er Netto nur noch 1080€ über hat. Sie sind sein Selbstbehalt.

von Sternenschnuppe am 07.12.2016, 17:16



Antwort auf: Unterhalten runtersetzten

Du bekommst nach der Geburt erst einmal Elterngeld, das dürfte euer Einkommen doch noch etwas ausgleichen. Ansonsten würde ich mal schauen ob ihr eure Unkosten senken könnt. Weil 4600 € ist echt nicht wenig, das haben viele Familien mit zwei voll Verdienern nicht einmal. Mich wundert eher das er so wenig Unterhalt zahlen muss. Ansonsten ja, ihr könnt eine Neuberechnung machen lassen nach der Geburt. Aber wie gesagt, ob ihr dabei günstiger davon kommt wage ich glatt zu bezweifeln.

Mitglied inaktiv - 07.12.2016, 17:44



Antwort auf: Unterhalten runtersetzten

Also: "Pauschbetrag" gibt es bei mehreren Kindern nicht, Jedes Kind hat seinen eigenen Unterhaltsanspruch in Deutschland. Insgesamt gibt es ab April 4 (mit Dir 5) Unterhaltsberechtigte (wenn das älteste Kind noch Unterhalt bekommt trotz Ausbildungsvergütung), also kann alleine deshalb ca. 1 Stufe in der DT heruntergestuft werden. So ganz grob ist das Netto um 3000-3100 Aktuell: Davon 627 für die erste beiden Kinder zzgl. ca. 600 für Eure beiden: kein Mangelfall, da Ihr dann erst bei ca. 1800 EUR seid. Durch die Herabstufung in der DT könnten evtl. 20-30 EUR weniger gezahlt werden müssen.... reißt es das raus? Und: Du trägst das Los jeder Zweitfrau: wenn das Geld trotz weiterer Kinder nicht reicht, dann muss eben doch weiter gearbeitet werden. Wer hat den aktuellen Unterhalt für die beiden Großen berechnet? Gibt es einen Titel/Gerichtsurteil? Gruss D

von desireekk am 08.12.2016, 20:00