Frage: Unterhaltberechnung

Hallo Frau Bader, angenommen der Netto-Verdienst des Unterhaltspflichtigen ist ca. 1800€. 2 Kinder in der Altersklasse 12-17. Riesterbeitrag wird vorerst nicht mit berücksichtigt Der Barunterhaltspflichtige hat evtl. die Möglichkeit, für einen Großteil seines Arbeitsweges ein Bahnticket von AG zu erhalten welches dieser pauschal versteuert. Er hat immer noch einen Fahrtweg mit dem Auto zum Bahnhof von 10km und das Monatsticket von 100€ würde der AG komplett übernehmen. In den vorangegangenen Jahren wurde das Netto mit den 5% Arbeitsaufwendungen bereinigt. Fragen: 1) Die "geschenkten" 100€ vom Arbeitgeber für das Ticket, werden die für die Unterhaltsberechnung auf das Netto dazugrechnet? d.h. für die Unterhaltsbrechnung sind jetzt 1900€ relevant? 2) Kann der Weg zum Bahnhof immer noch zu 1) berücksichtigt werden? ODER 3) Wird das Nettoeinkommen nicht um den Arbeitsweg (bereinigt, da der Arbeitgeber bereits einen Großteil übernimmt? d.h. für die Unterhaltsbrechnung sind 1800€ relavant? Oder welcher Ansatz wäre der richtige? 4) Verstehe ich es richtig, der Riesterbeitrag (zb 100€) wird nur zusätzlich berücksichtigt wenn kein Mangelfall dadurch verursacht wird 5) dürfte man also auch 100% statt 105% bezahlen, wenn man durch Riester + Unterhalt etc. unter den Bedarfskontrollbetrag in Stufe 105% von 1100€ komme, aber bei 100% noch über 1000€? Vielen Dank Natascha

von natascha74 am 05.06.2014, 10:53



Antwort auf: Unterhaltberechnung

Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2014