Hallo ich habe eine Frage ich bin in Privatinsolvenz und habe 2 Kinbder aus erster Ehe. Jetzt habe ich geheiratet und erwarte im November wieder ein Kind . Jetzt zu der Frage da ich jetzt bja meiner neuen Ehefrau unterhaltsverpflichtet bin wie wirkt sich das auf den Unterhalt auf meine ersten beiden Kinder aus. Theoretisch müssten die jetzt weniger bekommen und wenn das 3 Kind da wieder weniger da ich ja jedem was zahlen muss oder?? Als BSP verdiene ich 2800€ brutto also sprich 1800 netto da ich aber eine erhöhung der Mindestgrenze ja dann jetzt durch die Ehe habe müsste meine Therorie wie folgt sein: 2800 € - Abzüge vom Staat also ca. 600 € bei LK 3 verbeliebn 2200€ also kann ich nur von der Differenz von 400 € Unterhalt an meine ersten beiden Kinder zahlen da ich ja die Mindestgrenze von 1800 € habe die mir bleiben müssen oder?? Oder seh ich das falsch. Und an wen kann ich mich richten wenn ich da fragen habe ? Welches Amt ist dafür Zuständig??? Danke im vorraus.
von marcog0101 am 31.07.2017, 08:26