Guten Tag Frau Bader, das Amt fordert aktuelle Lohnbescheide um die Unterhaltszahlungen an das 1. Kind (nicht meins) neu zu berechnen. Soweit ist das in Ordnung. Zusätzlich forderte uns das Amt auf die Kontoüberweisungen unsererseits mit ihrem Kontoblatt abzugleichen, weil eine Monatszahlung ausstehe. Das Kontoblatt war von 2013. Als wir nachweisen konnten das diese alle gezahlt worden sind, kommt ein Schreiben das nun die ausstehende Zahlung im Jahr 2012 gewesen sein muss und bitten uns um Überweisung des Fehlbetrages. Dazu müssen wir anmerken, das auf dem Kontoblatt ein Rückstand für 2012 mit 0,00 Euro stand. Nun meine Frage, ist das rechtens? Kann das Amt nach so einem Zeitraum noch Unterhaltzahlungen verlangen, hätten wir nicht angesichts der regelmäßigen Monatszahlungen unsererseits längstens - aber spätestens am Ende des jeweiligen Jahres angeschrieben werden müssen? Ich hoffe ich habe es verständlich geschrieben und danke für Ihre Antwort.
von kügelchen12 am 01.03.2015, 13:28