Hallo Frau Bader.
Die Tochter meines Partners macht dieses Jahr ihren Realschulabschluss ( eher mittelprächtige Noten) und will jetzt noch das Abitur machen. Wie verhält es sich da jetzt mit dem Unterhalt? Müssen wir weiter bezahlen? Auch wenn die "Erfolgsaussichten" eher schlecht sind? Ich meine wer die Realschule mir 3 abschließd wird auf dem Gymnasium meistens nicht besser.
Danke fürs die Antwort
von
Marieb1991
am 24.02.2021, 14:44
Antwort auf:
Unterhalt wenn nach dem Abschluss noch eine Weiterführende Schule besucht wird.
Hallo,
selbstverständlich muss er weiter zahlen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2021
Antwort auf:
Unterhalt wenn nach dem Abschluss noch eine Weiterführende Schule besucht wird.
Ja.
von
Terkey235
am 24.02.2021, 14:50
Antwort auf:
Unterhalt wenn nach dem Abschluss noch eine Weiterführende Schule besucht wird.
Natürlich, selbst wenn sie später noch studieren will.
Und Noten haben keine Bedeutung. Meine Tochter hatte letztes Jahr Noten im Mittelfeld und nun im Abschlussjahre jede Nöte um eins noch trotz ausgesetztem Nachteilsausgleich wegen Legasthenie
Mitglied inaktiv - 24.02.2021, 14:53
Antwort auf:
Unterhalt wenn nach dem Abschluss noch eine Weiterführende Schule besucht wird.
Unterhalt ist mindestens solange fällig, bis die Ausbildung des Kindes vollständig abgeschlossen ist. Auch Schule, Studium etc.
von
mellomania
am 24.02.2021, 14:56
Antwort auf:
Unterhalt wenn nach dem Abschluss noch eine Weiterführende Schule besucht wird.
Studium.... einfach mal googeln
von
peekaboo
am 24.02.2021, 23:45
Antwort auf:
Unterhalt wenn nach dem Abschluss noch eine Weiterführende Schule besucht wird.
Nein, nicht ihr müsst zahlen, sondern er muss zahlen. Er hat ein Kind in die Welt gesetzt und muss nun, genauso wie die Mutter auch, dafür aufkommen, bis es eine angeschlossene Berufsausbildung/Studium hat. Das würdest du sicher auch so sehen, wenn es dein Kind wäre, dessen Vater eine neue Partnerin hat.
von
Feuerschweifin
am 25.02.2021, 21:42