Liebe Frau Bader, liebe rechtskundige Mitleser, leider trennen sich mein "Mann" und ich, wenn das auch nicht ganz in meinem Sinne ist, kann ich ja nichts machen. Für unseren gemeinsamen Sohn wollen wir eigentlich das Wechselmodell, weil wir glauben, dass ihm dies am meisten gerecht wird. Trotzdem treibt mich die Frage wegen des Unterhaltrechts um: Mein Ex"Mann" (nicht verheiratet) ist selbstständig mit kaum Einkommen. Ich habe eine feste Stelle angenommen und würde nach einer langen Durststrecke für uns beide o.k. verdienen, wenn da nicht Betreuungskosten/Unterhalt wären. Wenn ich es mir richtig ausrechne, bleibt dann kaum was, denn als Besserverdienende muss ich doch den Großteil des Unterhalts bestreiten und zudem die Betreuungskosten übernehmen oder? Ich meine, natürlich will ich, dass es meinem Sohn bei beiden gut geht, aber muss er nicht auch arbeiten, um seinem Unterhalt gerecht zu werden? Muss man den Unterhalt feststellen lassen oder kann man das auch selber regeln? Muss man das festschreiben (Vertrag/Anwalt?). Ich hätte auch gern "mehr" von meinem Kind und sehe eben nicht ein, dass ich fast voll arbeite und er nicht... Etwa anderes wäre es ja, wenn er einen festen Job hat und ähnlich viel verdient. Danke!
Mitglied inaktiv - 21.06.2012, 21:21