Frage:
Unterhalt und studuimsgebühr
Hallo!
Ich würde gerne mal wissen wie das so ist. Mein Mann zählt für seinen Sohn unterhält und wir selbst haben 2kinder. Jetzt sind wir am überlegen, ob wir uns ein Haus kaufen sollen. Wir ist es, wenn sein Sohn studiert, dann muss mein Mann neben dem Unterhalt bis zum 27 Jahr auch noch die studiumsgebühr bezahlen? Hieße das, wenn es schlecht läuft, sein Sohn ja Vorrecht hat und wir uns aufgrund des Kredites nichts mehr leisten könnten, das unsere Kinder zb. Nicht studieren könnten? Hat jemand mit So etwas erfahrung? Würdet ihr euch ein Haus zulegen, oder lieber Miete zählen (was hier bei uns sehr viel ist) aktuell kommen wir gut zurecht, aber unsere Kinder sind auch noch klein, und wir wollen ja ihnen auch nur das beste bieten.
Über Ratschläge wäre ich dankbar...
von
geka
am 21.05.2012, 08:44
Antwort auf:
Unterhalt und studuimsgebühr
Hallo,
alle minderjährigen Kinder sind gleichberechtigt, gleiches gilt für Kinder in der Ausbildung bis 21, die noch bei den Eltern wohnen.
gleichwohl müssen Sie sich ausrechnen, ob Sie sich den Kredit nehmen den Ausbildung der Kinder auch noch in einigen Jahren leisten können.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die Eltern die Studiengebühren zusätzlich leisten müssen (finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern natürlich vorausgesetzt).
Gleichwohl müssen beide Elternteile beim volljährigen Kind anteilig nach Ihrem Einkommen zahlen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.05.2012
Antwort auf:
Unterhalt und studuimsgebühr
Bis zum Ende der ersten Ausbildung muß Unterhalt gezahlt werden - ab 18 Jahren sind beide Eltern zu gleichen Teilen barunterhaltspflichtig, wobei der Unterhalt auch im Bereitstellen von Wohnung und Nahrung bestehen kann.
Bei einem Hauskauf wird vor der Kreditzusage im Übrigen geprüft, ob man sich diesen auch in 10-20 Jahren noch leisten kann.
Für bedürftige Studenten gibt es Bafög, Studiengebühren werden nicht überall erhoben, außerdem gibt es häufig Befreiungen für kinderreiche Familien.
Mal ehrlich: bei den Kosten, die ein Student verursacht, ist die Studiengebühr noch das Wenigste....
von
Andrea6
am 21.05.2012, 09:36
Antwort auf:
Unterhalt und studuimsgebühr
Hallo,
Bafög oder sonstiges wird das Kind aber nicht erhalten..somit muss mein Mann ja das Gesamtpaket bezahlen...also alle kosten die dann kommen werden. Da das Kind ja bei seiner Mutter wohnen wird und diese auch in Zukunft nicht arbeiten wird,da ihr neuer Mann gut verdient, ist diese ja nicht barunterhaltspflichtig...und sie wird sehr darauf bestehen das sie ja alles was ihr bzw. Dem Kind zustehen wird auch bekommt..
von
geka
am 21.05.2012, 10:54
Antwort auf:
Unterhalt und studuimsgebühr
Naja, ganz so wild ("muss mein Mann ja das Gesamtpaket bezahlen") ist es ja nicht: Dein Mann schuldet dem volljährigen Kind die Hälfte des Barunterhaltes (Bedarf bei Studenten derzeit ca. 600€) - wohlgemerkt dem Kind, nicht der Mutter!
Warum steht jetzt schon fest, daß kein Bafög drin ist? Dann kann es finanziell ja nicht so düster aussehen.
von
Andrea6
am 21.05.2012, 13:22
Antwort auf:
Unterhalt und studuimsgebühr
hallo
also die studien gebühren muss der vater sicher nicht tragen!
die meisten studies gehen ja neben dem studium noch jobben!
und bafög muss ja erstmal berechnet werden!
von
CKEL0410
am 21.05.2012, 13:39
Antwort auf:
Unterhalt und studuimsgebühr
Naja, schulmittelhilfe bekommen wir ja für unseren Sohn auch nicht...und arbeiten wird das Kind auch nicht...würde die Mutter nie zulassen.. Habe mal gelesen das wenn die Mutter nicht arbeiten geht, der Vater Komplet für das Kind zählen muss. Und die frage ist ja dann, was ich meinen eigenen 2 Kinder bieten kann, da sie immer hinterdran sind..bis zum 27 Jahr ist ja ne lange zeit...
von
geka
am 21.05.2012, 13:45