Frage: Unterhalt und Sonderkosten

Hallo, ich habe da ein sehr komplexes Problem: Mein Ex-Mann und ich sind seit 2007 geschieden. Er hat einen Unterhaltstitel unterzeichnet, der meinen Kindern immer den Mindestunterhalt garantiert, wohl wissend, dass er sehr krank war. Diesen Mindestunterhalt zahlt er nicht – muss er auch, trotzt Titel, nicht, sagt das Jugendamt. Da ist es auch egal, dass er offenbar ein nicht ganz unbeachtliches Barvermögen besitzt (er bekommt pro Monat knapp 90 € Zinsen). Auch die eigentlich vermietbare Wohnung, die er aufgrund seiner Krankheit gar nicht mehr erreichen kann, in seinem schuldenfreien Elternhaus spielt keine Rolle – sie wird einfach als therapeutischer Rückzugsort deklariert. Bislang habe ich alle Kosten, zusammen mit meinem zweiten Mann, selbst gestemmt: Fahrtkosten, Klassenfahrten, Nachhilfe, Schulmaterial, anfallende Therapiekosten für die Kleine, die an ADHS und massiven Angststörungen leidet etc. Das ging, weil ich als Selbstständige dazuverdient habe. Jetzt bin ich aber selbst gesundheitlich so angeschlagen, dass ich meine Tätigkeit sehr zurückschrauben muss – und ich kann einfach diese rund 230 € im Monat nicht mehr alleine bewältigen. Als ich meinen Ex vor einigen Wochen um Unterstützung bat, erklärte mir ein Betreuer schriftlich, dass das nicht möglich sei – er brauche sein Vermögen für sich alleine und hätte keinerlei Geld für seine Kinder übrig! Nur zur Info: Er hat sich im vergangenen Jahr im November das letzte Mal bei seinen Kindern gemeldet. Versuchen die Kinder oder auch ich, ihn telefonisch zu erreichen, wird durch Pfleger abgeblockt oder aber es geht überhaupt niemand ans Telefon. Das hat auch schon zu der ein oder anderen brenzligen Situation geführt, da wir ja das gemeinsame Sorgerecht haben und ich wohl, nach Aussage gleich mehrerer Anwälte, keinerlei Chancen auf das alleinige Sorgerecht habe. Aber so krank kann er ja nicht sein, denn vergangene Woche hat er alleine verfügen wollen, dass das Geld, das aus zwei von mir angelegten und finanzierten Sparverträgen für die Kinder jetzt fällig wird, auf die Sparbücher der Kinder überwiesen wird – ohne vorherige Rücksprache mit mir. Jetzt meine Frage: Habe ich eine Möglichkeit, zu erreichen, dass er sich zumindest für eine bestimmte Zeit an den o.g. Sonderkosten beteiligt? Ich kann das alleine nicht, kann aber auch die Kosten nicht wegfallen lassen, da es sich um dringend notwendige Nachhilfe und Fahrtkosten zur Schule handelt. Von ihm bzw. seinem Betreuer bekam ich in o.g. Brief nur geschrieben, dafür bekäme ich ja Unterhalt und Kindergeld. Das aber reicht im Moment nicht, obwohl meine Kinder wirklich keinerlei überspannte Vorstellungen und Ansprüche haben! Ich kann nicht mehr und bin mit meinem Latein am Ende! Es kann und darf doch nicht sein, dass ich zwar nichts alleine entscheiden darf, aber alles alleine finanzieren…?!? Ich will ihn ja nicht ausnehmen, aber im Moment brauche ich einfach diese Unterstützung, um selbst ein wenig kürzer treten und wieder gesund werden zu können! Vielen Dank für alle Antworten!

von TinaP. am 24.06.2013, 12:04



Antwort auf: Unterhalt und Sonderkosten

Hallo, wenn Sie sich an einen Kollegen vor Ort und lassen aus dem Titel vollstrecken. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2013



Antwort auf: Unterhalt und Sonderkosten

Wenn du einen Titel hast, dann lass den doch mal vollstrecken - egal was das Jugendamt da sagt.

von Pamo am 24.06.2013, 13:32



Antwort auf: Unterhalt und Sonderkosten

@Pamo: Davon haben mir mehrere Anwälte abgeraten, denn das würde wahrscheinlich dazu führen, dass die Kinder noch weniger Unterhalt bekommen würden, weil eben leider nicht sein Hab und Gut zählt, sondern nur sein Einkommen.

von TinaP. am 24.06.2013, 14:07



Antwort auf: Unterhalt und Sonderkosten

Du meinst also, dass dann der Titel angepasst wird und du damit leer ausgehst? Möglich ist das. Dann sehe ich nicht, wie du das Geld eintreiben kannst - ausser eher exotische Lösungen wie seine Eltern auf Zahlung verklagen. Dem wird manchmal stattgegeben. Userin shinead kennt sich damit aus.

von Pamo am 24.06.2013, 14:27



Antwort auf: Unterhalt und Sonderkosten

Problem ist, dass seine Eltern beide nicht mehr leben. Ich will das ja auch nicht für immer haben, aber für den Moment würde mir das eben einfach den Druck nehmen. Trotzdem danke für Deine Antworten!

von TinaP. am 24.06.2013, 16:08



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Als Alleinerziehende Unterhalt (Sozialhilfe) anngetrennt lebenden Mann?

Guten Tag allerseits, ich habe gestern vom Sozialamt einen Brief bekommen, mein von mir seit 2015 getrennt lebender Ehemann hätte ab dem 01.07.2023 Sozialhilfe beantragt. Nun kommt das Sozialamt natürlich auf mich -als Noch-Ehefrau- zu, damit ich einen Teil von der Sozialhilfe trage. Ich bin alleinerziehende Mama und da ich bereits jetzt schon j...


Jobcenter fordert Unterhalt

Hallo Unser Freund hat seit Jahren kein Kontakt zum Kind, welches gerade 19 geworden ist. Er und Mutter leben von Bürgergeld plus Unterhalt. Einmal im Jahr sendet unser Freund alle Einkommensnachweise ans Amt, die berechnen neu, er passt die Zahlung an. Er zahlt direkt ans Jobcenter 450€. Im Juni wurde ihm das zurückgezahlt, Kind und Mutte...


Warum muss ich für meinen Freund unterhalt zahlen ?

Wir sind seit ca 3 Jahren in einer Wohnung. Ein Jahr lang bezog er Arbeitslosen Geld, ich bin der Hauptmieter. Schwanger, er stellte den Antrag auf Bürgergeld. Dies wurde Abgelehnt mit der Begründung das ich soviel verdiene das ich ihn versorgen kann. Weshalb muss ich ihn versorgen ? Er ist niergendswo als Vater aufgeschrieben ( ist auch nicht sich...


Unterhalt/Unterhaltsvorschuss

Guten Tag Frau Bader, ich versuche mich so knapp wie möglich zu halten. Mein Mann und seine exfreundin haben ein Kind zusammen. In der Vergangenheit hat er leider unregelmäßig Unterhalt gezahlt, weshalb er zusätzlich dann noch Unterhaltsvorschuss zahlen musste. Uns wurde erklärt, dass wenn er regelmäßig und zuverlässig den Betrag (Unterhalt+ den...


Trennung Unterhalt und Aufenthalt der Kinder

Hallo Frau Bader, mein Mann hat sich von mir getrennt und lebt nun seit gut einer Woche bei seiner Schwester. Heute hat er mir offenbart, das er sich mit seiner Arbeitskollegin und gleichzeitig neue Frau eine 4 Zimmer Wohnung nehmen wird. Er möchte das Wechselmodell unsere Kinder sind 6 und 3. Er sagte das er, dann aber kein Unterhalt mehr zahlen...


Unterhalt zurückhalten

Hallo, meine Tochter ist 10Jahre alt. Ihr Vater hat immer Unterhalt gezahlt, auch wenn mal nachträglich einen Monat. Nun halt er den Unterhalt zurück und meint er überweist es auf ein extra Konto. Ich sollte nun sagen wenn ich Geld brauche und für was und er gibt es mir Dan. Da er bedenken hat das es nicht für seine Tochter ausgegeben wird....


Unterhalt und Kita beitrag

Hallo und Guten Tag Frau Bader, Mein Mann zahlt Unterhalt für 3 Kinder(17,15,11). Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe (18,16) Wir haben einen gemeinsamen Sohn 5. Wie ist es mit Kindergartenbeitrag (momentan zählen nur 2 Kinder im Haushalt)  daein Mann den vollen  Unterhalt für 3 Kinder bezahlt, besteht da Irgendeine möglichkeit den Kinder...


Unterhalt, Gericht, Jobcenter

Hallo,   Vielleicht können Sie mir ja etwas weiter helfen Ich habe mal eine Frage. Der „Vater“ meiner Tochter hatte keinen Unterhalt gezahlt und sich auch als zahlungsunfähig gemeldet. Ich beziehe aktuell Elterngeld und Bürgergeld. Meine Tochter bekommt Leistungen vom Amt. Wir hatten jetzt eine Gerichtsverhandlung in der nun festgelegt wu...


Unterhalt ab 18 bei unbegrenztem Titel

Hallo Frau Bader, Kind wird 18 und befindet sich in der Ausbildung, es besteht ein Unterhaltstitel jedoch ohne Vermerk wie lange dieser gültig ist. Ab dem 18. Geburtstag sind ja dann beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet. Wie geht es nun ab dem 18. Geburtstag weiter? Muss weiter nach Titel gezahlt werden? Muss der Titel vom Unterhalt...


Folgefrage zu Unterhalt ab 18

Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort auf meine vorherige Frage. Der Unterhaltspflichtige Elternteil erhielt nach der Verhandlung vom Gericht ein Protokoll mit folgendem Wortlaut:  Die Beteiligeten schließen sodann folgenden Vergleich: Der/ Die Antragsteller/in verpflichtet sich, für den /die Antragsteller/in einen monatlichen Kin...