Frage: Unterhalt und Kindergeld

Hallo Frau Bader, ab dem 01.08.2015 ist die Düsseldorfer Tabelle angehoben worden. Jedoch ist davon die Hälfte des Kindergeldes abzuziehen. Nun soll es aber ab September 4 Euro mehr Kindergeld geben und spätestens ab Oktober rückwirkend 4 Euro pro Monat bis Januar 2015 ausgezahlt werden. Nun meine Frage: Wird dies mit dem Unterhalt verrechnet? Sprich bekomme ich ab September 2 Euro (sprich die Hälfte) weniger Kindsunterhalt und muss im Oktober die rückwirkende Zahlung des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen? Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt?! Danke für Ihre Antwort

von kügelchen12 am 06.08.2015, 15:06



Antwort auf: Unterhalt und Kindergeld

Hallo, ja, hälftig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.08.2015



Antwort auf: Unterhalt und Kindergeld

Bis Ende 2015 wird der hälftige alte Kindergeldbetrag abgezogen. (siehe: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-01_08_2015/index.php ) Erst ab Januar der neue Kindergeldbetrag.

von mela_mit_alex am 07.08.2015, 19:02



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