Hallo Frau Bader, ab dem 01.08.2015 ist die Düsseldorfer Tabelle angehoben worden. Jedoch ist davon die Hälfte des Kindergeldes abzuziehen. Nun soll es aber ab September 4 Euro mehr Kindergeld geben und spätestens ab Oktober rückwirkend 4 Euro pro Monat bis Januar 2015 ausgezahlt werden. Nun meine Frage: Wird dies mit dem Unterhalt verrechnet? Sprich bekomme ich ab September 2 Euro (sprich die Hälfte) weniger Kindsunterhalt und muss im Oktober die rückwirkende Zahlung des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen? Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt?! Danke für Ihre Antwort
von kügelchen12 am 06.08.2015, 15:06