Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

Hallo Ist es richtig, dass die Beträge der Düsseldorfer Tabelel für drei unterhaltsbedürftige Personen (Mutter und zwei Kinder) ausgelegt ist? Wieviel Stufen höher wird der Vater normalerweise in die DT eingestuft, wenn er "nur" für ein Kind Unterhalt zahlen muss? Drei oder zwei Stufen höher?

Mitglied inaktiv - 13.03.2012, 16:49



Antwort auf: Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

Hallo, ich zitiere die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle: Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein. Anmerkung 6 ist zu beachten. Zur Deckung des notwendigen Mindestbedarfs aller Beteiligten - einschließlich des Ehegatten – ist gegebenenfalls eine Herabstufung bis in die unterste Tabellengruppe vorzunehmen. Reicht das verfügbare Einkommen auch dann nicht aus, setzt sich der Vorrang der Kinder im Sinne von Anm. 5 Abs. 1 durch. Gegebenenfalls erfolgt zwischen den erstrangigen Unterhaltsberechtigten eine Mangelberechnung nach Abschnitt C. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2012



Antwort auf: Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle

Hallo, woher hast du das ????? Also mein Ex zahlt "nur" für ein Kind und ist aber aich deswegen nicht höher eingestuft. Das kommt auf das Einkommen des Mannes an.

Mitglied inaktiv - 13.03.2012, 20:07



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