Hallo, wenn ein Mann seit 7 Jahren geschieden ist und eine Tochter hat, nun kommt mit der neuen Lebensgefährtin ein neues Kind, für welches er Unterhalt zahlen möchte. Bis zu einem Freibetrag von 1000 € darf ja das Geld zugeteilt werden. Ist es richtig, dass zuerst der Unterhalt für die ältere Tochter, dann der Unterhalt für die jüngere Tochter, dann der Unterhalt für die neue Lebensgefährtin und dann erst, wenn noch Geld übrig ist, der Unterhalt für die Ex Frau gezahlt werden muss. Oder hat die Exfrau weiterhin anspruch auf den kompletten Satz und die neuen Lebensgefährtin geht leer aus. vielen Dank im Vorraus mit Freunlichen Grüßen
Mitglied inaktiv - 19.01.2011, 11:36