Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

Liebe Frau Bader, ich habe unten schonmal die Frage gestellt und wurde wohl übersehen. Mein Partner und ich trennen uns gerade. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Er ist ausgezogen, mein Sohn lebt derzeit noch bei mir. 1. Wer hat das ABR? 2. Muss ich meinem Partner beim W-Modell Unterhalt zahlen (verdiene ab demnächst) oder kann andersrum ich UHV beantragen, weil er arbeiten muss, um für den UH zu sorgen (Kind ist dann drei)? Ich habe nun beides in Foren gelesen und weiß nicht weiter (am liebsten würde ich es so unter uns regeln, jedoch: Wenn er nun eine neue Wohnung bezieht und angibt, dass sein Kind 50% bei ihm wohnt, muss er dann zunächst UH von mir fordern, damit unser Kind bei ihm leben kann (Zweizimmerwohnung etc.)? Danke!

Mitglied inaktiv - 24.06.2012, 15:30



Antwort auf: Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

Hallo, 1. Der, bei dem das Kind den Lebensmittelpunkt hat 2. In diesem Fall sorgt die Regel des § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB dafür, dass beide Eltern anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen Barunterhalt leisten müssen. Die jeweiligen Naturalleistungen beider Eltern werden jedoch berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2012



Antwort auf: Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

Ich möchte gerne zum Kindeswohl das JA raushalten wenn möglich....wäre auch möglich, wäre da nicht die strittige Frage wegen der Wohnung...

Mitglied inaktiv - 24.06.2012, 15:31



Antwort auf: Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

Verstehe ich mit der Wohnung nicht. Wenn ihr Euch einig seid, dann kann man alles ohne Ämter regeln, solange ihr nicht auf Sozialgelder angeweisen seid. Teilt Euch das Kindergeld und die Betreuung. Wechselmodell ist ganz ganz toll, wenn sich die Eltern verstehen. Ihr habt weiterhin gemeinsames Sorgerecht und auch gemeinsam das ABR, das kann nur ein Gericht aberkennen.

von Mogli18 am 24.06.2012, 16:10



Antwort auf: Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

das schreibe ich ja gerade, dass es um einen arbeitslosen partner geht - er ist auf sozialgelder angewiesen....

Mitglied inaktiv - 24.06.2012, 16:32



Antwort auf: Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

In der Überschrift überlesen. ALG1 oder H4 ? Ist ein Unterschied, weil ersteres eine Versicherungsleistung ist. Im würde ich es an Deiner Stelle aber als Wechselmodell unter der Hand regeln, da es das Wechelmodell im rechtlichen Sinne gar nicht gibt. Also Hauptwohnsitz des Kindes bei Dir, er offiziell unterhaltspflichtig und Umgangselternteil. Dies kann er beim Amt auch angeben und dann steht ihm auch entsprechender Wohnraum zu. Wie ihr das dann finanziell unter Euch regelt und wie oft das Kind wirklich da ist, das interessiert keinen.

von Mogli18 am 24.06.2012, 18:04



Antwort auf: Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

Wie schon unten geschrieben,wird die arge dich sicher anschreiben da du arbeitest ! Die gucken erstmal wo sie Gelder her bekommen zumal du auch für deinen noch Mann zu in verpflichtet sein könntest !!!!

von CKEL0410 am 24.06.2012, 20:39



Antwort auf: Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

zumal du auch für deinen noch Mann zu Unterhält verpflichtet sein könntest !!!!

von CKEL0410 am 24.06.2012, 20:41



Antwort auf: Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

H4. verdient offiziell bald minijobmäßig dazu. wir sind nicht verheiratet und kind ist dann drei... was fragt mich denn das amt? bin ja zunächst selber noch arbeitslos... (zwei monate mit einem monat zuverdienst). noch "wohnt" er ja hier.

Mitglied inaktiv - 25.06.2012, 00:10



Antwort auf: Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

hallo dem amt ist egal ob ihr verheiratet wart oder nicht. warum soll der staat dafür aufkommen wenn der expartner das kind betreut und die mutter ggf uh zahlen kann?natürlich nur wenn noch etwas übrig bleibt! es gibt gerichte die entscheiden das auch über das 3lj hinaus betreuungsunterhalt gezahlt werden muss. ich glaube das mit dem wechselmodell könnte probleme geben,es wird vieleich am geld scheitern. was ist wenn es nicht klappt? bekommst du es auch so hin,trotz job? ansonten müsst ihr euch so einigen und der vater betreut das kind während der arbeit. er müsste dann uh zahlen,daber das könntet ihr ja dann regeln,du gibst ihm etwas zurück für die betruungszeit.

von carmenm. am 25.06.2012, 08:25



Antwort auf: Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

verstehe deine antwort nicht carmen....

Mitglied inaktiv - 25.06.2012, 17:05



Antwort auf: Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

und außerdem betreut er unser kind nicht während ich arbeite, sondern es ist in der kita...?

Mitglied inaktiv - 25.06.2012, 17:07



Antwort auf: Unterhalt beim Wechselmodell und arbeitslosem Partner

Sie will wohl sagen das das Amt erstmal guckt wo sie Gelder herbekommen,d.h. ob du vielleicht für ihn aufkommen kannst!

von CKEL0410 am 25.06.2012, 19:50



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