Sehr geehrte Frau Bader,
wir leben in einer sog. eheähnlichen Gemeinschaft und sind seit September 2011 Eltern eines kleinen Jungen. Nun interessiert mich, ob der Vater Unterhalt an mich (für unseren Sohn) bezahlen muß oder ist das nur so, wenn wir nicht zusammen leben würden. Sonst zahlen wir alles gemeinsam.
Vielen Dank!
Annett
von
-Nette-
am 13.04.2013, 17:50
Antwort auf:
Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft
Hallo,
für das Kind muss er den gleichen Unterhalt zahlen wie bei einem ehelichen Kind. Für Sie nur bis zum dritten Geburtstag. Dann ist es vorbei.
Viele Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2013
Antwort auf:
Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft
hallo,wenn ihr alle zusammen lebt und auch sonst alles zusammen zahlt sehe ich da keinen sinn, uh bekommen die kinder wenn die eltern getrennt leben.
von
CKEL0410
am 13.04.2013, 18:07
Antwort auf:
Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft
Wenn ihr keine getrennten Kassen habt dann nicht.
Wer sollte das kontrollieren ?
von
Sternenschnuppe
am 13.04.2013, 18:07
Antwort auf:
Unterhalt bei eheähnlicher Gemeinschaft
Das ist eine Absprache unter euch. Auch in einer Ehe muss der Partner keinen Unterhalt zahlen, da gibt es lediglich Anspruch auf ein Taschengeld, falls einer aus Gründen der Kinderbetreuung oder als Hausfrau kein externes Einkommen hat.
Im Trennungsfall steht dir Betreuungsunterhalt zu, falls das gemeinsame Kind unter 3 Jahre alt ist und der Partner solvent ist.
Grundsätzlich gilt, dass das erwirtschaftete Einkommen dem arbeitenden Partner zusteht.
Wenn ihr staatliche Sozialleistungen bezieht, werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen, egal ob da innerhalb der Gemeinschaft Transfers laufen oder nicht.
von
Pamo
am 15.04.2013, 09:00