Frage: Unterhalt bei Wechselmodell?

Sehr geehrte Frau Bader, mein ex partner und ich führen ein wechselmodell.... Montag und Mittwoch ein elternteil, Dienstag und Donnerstag der andere Elternteil und Freitag-Sonntag alle 14 Tage im wechsel.... für den weniger verdienenden ex partner gibt es dabei doch unterhalt, den man nach einer bestimmten formel berechnen kann. bei dieser formel werden beide netto gehälter zusammen addiert, laut düsseldorfer tabelle der unterhalt bestimmt, dann noch die kosten für das kinderzimmer dazu...an einer stelle wird vom netto ein selbsbehalt abgezogen (1080€). ich verdiene aber nicht mal diesen betrag. mit welcher summe soll dann weitergerechnet werden? mit 0 € , ansonsten entsteht ein minus betrag.. desweiteren möchte ich wissen, ob es immernoch ein wechselmodell ist, wenn der eine elternteil nur einen tag in der woche das kind hat, der andere elternteil 2 tage und freitag-sonntag bleibt alle 14 tage....??? oder steht dann dem kind der volle unterhalt zu?? Danke und viele grüße sandra

von SandraP79 am 09.04.2015, 20:48



Antwort auf: Unterhalt bei Wechselmodell?

Hallo, wenn Sie weniger als den SB haben, müssen Sie keinen Unterhalt zahlen. Eine sehr gute Übersicht finden Sie hier. http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-beim-wechselmodell-wer-zahlt-wenn-beide-eltern-das-kind-betreuen_005204.html Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2015



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