Frage: Unterhalt bei Trennung

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur finanziellen Situation bei einer Trennung. Mein Freund und ich (nicht verheiratet) haben zwei Kinder (11 Monate und 3 1/2 Jahre) und das gemeinsame Sorgerecht. Ich überlege schon seit einer Weile, mich zu trennen. Nun meine Frage: Während meiner letzten Schwangerschaft ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Da ich in der PKV versichert bin (und meine Kinder auch) habe ich mich zur finanziellen Unterstützung der KV-Kosten zum Ende der Elternzeit (30.08.16) arbeitslos gemeldet. Wie sieht es nun im Falle einer Trennung mit der finanziellen Unterstützung aus? Er verdient ca. 1700€ netto, hat zudem aber noch Einkünfte als Gesellschafter in einem Familienbetrieb (ca. 40000€ pro Jahr). Wieviel und wie lange steht mir Unterstützung von seiner Seite zu (für mich und für die Kinder)? Wie sieht es mit der Besuchsregelung aus, da meine Tochter noch abends und einmal nachts gestillt wird. Kann er verlangen, das ich abstille, damit er ein WE mit den beiden Kindern verbringen kann? Ich möchte ihm die Kinder natürlich nicht vorenthalten, nur informiert sein, falls es im Rahmen der Trennung zu solchen Problemen kommen sollte. Ich kenne mich mit dem Thema absolut nicht aus. Vielen Dank

von Ellie80 am 10.07.2016, 15:21



Antwort auf: Unterhalt bei Trennung

Hallo, er muss Unterhalt für Sie und die Kinder zahklen - Sie brauchen eine ausführliche Beratung vor Ort. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.07.2016



Antwort auf: Unterhalt bei Trennung

Er wird Unterhalt für beide Kinder zahlen. Die Kinder sind betreut und Du kannst arbeiten ab dem 01.09. ? Du kannst beim Jugendamt eine Beistandschaft für die finanziellen Interessen der Kinder einrichten. Die rechnen dann alles aus und er muss alle Einkommen einreichen. Betreuungsunterhalt für Dich musst Du selbst einen Anwalt nehmen. Ob diese 40000€ reinzählen weiss ich nicht. Wie wird das denn ausgezahlt ? Monatlich ?

von Sternenschnuppe am 10.07.2016, 19:40



Antwort auf: Unterhalt bei Trennung

Danke für die Info! Die Summe wird vierteljährlich ausgezahlt. Am 01.09. beginnt die Eingewöhnung in der Kita für die Kleine, der Große ist auch in der Kita. Ich könnte also ab dem 01.10 wieder arbeiten, muss aber erstmal was finden...

von Ellie80 am 10.07.2016, 19:47



Antwort auf: Unterhalt bei Trennung

Zu den 40000€ wird Frau Bader sicher was sagen. Sie liest allerdings meist nur die Ausgangsfrage und selten weitere Antworten. Vielleicht stellst Du die Frage noch einmal neu mit der Frage ob das zum unterhaltsrelevanten Einkommen zählt. Wenn ja, dann sind da an Dich ganz andere Zahlungen möglich von ihm ! Und locker einklagbar notfalls, so dass Du zumindest bis der Kleine drei ist Daheim bleiben kannst oder aber nur Teilzeit arbeiten musst. ALG1 erst zu Oktober dann beantragen, damit Du in Ruhe ggf. die Eingewöhnung machen kannst. Du kannst erst Leistungen beziehen wenn Du auch wirklich arbeiten gehen kannst.

von Sternenschnuppe am 10.07.2016, 20:32



Antwort auf: Unterhalt bei Trennung

Da ihr nicht verheiratet seid, steht dir gar nichts zu. Deinen Kindern jedoch der Unterhalt. Wenn er 1700 Euro verdient , wird noch einiges davon abgezogen ( Fahrtkosten zur Arbeit , evtl. Mehrbelastungen ) Es bleibt ihm ein Selbsterhalt von 1100 Euro. Seinen Zusatzverdienst muss er mit angeben und wird sicher mit eingerechnet . Es wird das letzte Jahr der Einnahmen überprüft. Sollten diese 40000 Euro aber keine regelmäßigen jährlichen Auszahlungen sein, wird er dies sicher auch streitig machen. Denn machen wir uns nix vor. Ich kenne keinen Vater der freiwillig gern Unterhalt zahlt. Was die Besuchszeiten betrifft . Schwierig . Er hat , wenn er wöllte , das gleiche Recht auf seine Kinder. Und wenn er von Beginn an dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht zu stimmt , kann es sogar darauf hinaus laufen, dass er die Kinder im Wechsel haben möchte ( eine Woche bei ihm, eine Woche bei dir). Ich weiß nicht wie dein Partner darüber denkt ..., aber auch das musst du in Betracht ziehen. So etwas kann dann zu langem Streit vor Gericht änden. Ich kenne die Gründe für deine Trennungsgedanken nicht, aber ich würde mir das gut überlegen . Heute rennt man viel zu schnell auseinander ..., vielleicht wäre der erste sinnvollere Schritt eine Paartherapie, auch der Kinderwegen. Ich selbst habe das alles durch, stand mit 3 kleinen Kindern alleine da. Sehe kaum einen Pfennig und ein Patchworkleben ist nicht sehr leicht. Ein hin und her der Kinder ( Wochenende , Ferien, Feiertage ). Es ist einfach nicht zu unterschätzen . Darum prüfe genau ob eure Liebe wirklich keine Chance mehr hat.

von Patchwork am 11.07.2016, 07:01



Antwort auf: Unterhalt bei Trennung

Egal ob verheiratet oder nicht. Mindestens bis das Kind 3 ist.

von Sternenschnuppe am 11.07.2016, 07:16



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