Hallo, Ich möchte mich hier um die rein rechtliche Lage informieren. Der KV zahlt monatlich Unterhalt für seine 12 jährige Tochter. Die Eltern haben gemeinsames Sorgerecht. Jetzt kam es mütterlicher Seits zu einer Nachlasssache wo das Erbe ausgeschlagen werden musste. Erst war die KM beim Nachlassgericht und jetzt noch der KV. Nun hat KV die Rechnung vom Gericht bekommen zwecks Gebühren. Anschrift KV, aber Anrede im Brief KM. Die KM musste auch ausschlagen und hat Ihre Gebühren beim Gericht bezahlt, für das Kind die Gebühren sind noch vollständig offen. Wer ist für die Zahlung der Gebühren zuständig? Die KM, weil dies kein Sonderbedarf zum Unterhalt ist? Beide zu gleichen Teilen, weil gemeinsames Sorgerecht besteht? Oder KV allein, weil Rechnung an seine Adresse kam? Dürfte KV die Rechnung zum Teil oder komplett vom Unterhalt einbehalten wenn KM die Gebühren alleine tragen müsste? Danke für Ihre Antwort LG sammy
von sammyasz am 04.12.2015, 07:56