Sehr geehrte Frau Bader, ich bin vom Kindsvater geschieden. Aktuell erfolgt eine Unterhaltsberechnung. Meine Frage ist, können die Mietkosten für ein Kinderzimmer beim Vater, vom Netto abgezogen werden? Falls ja, wie berechnet sich das? Liebe Grüße Gini
von Gini79 am 05.01.2017, 16:44