Sehr geehrte Frau Bader!
Ich brauche Ihre Hilfe.
Mein Freund und Vater unseres zweijährigen Sohnes hat sich von mir getrennt. Ich konnte mit dem Kleinen vorerst bei meinen Eltern einziehen.
Nun bin ich aber auf der Suche nach einer eigenen Wohnung für uns.
Ich habe von meinen drei Jahren Elternzeit erst zwei rum. Wie läuft das nun mit den Kosten für die Wohnung, mit dem Unterhalt für den Kleinen und muß er auch für mich Unterhalt zahlen? Wie läuft das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Darf er den Kleinen sehen, wenn er es möchte und auch so oft wie er möchte? Er sagte vorhin zu mir, dass er ihn Freitags abholen kommt und Sonntags dann zurück bringt - jede Woche! Stimmt das? Ich weiß gar nicht, wo mir gerade der Kopf steht!
An was muß ich noch denken?
Vielen Dank schon mal für Ihre Antwort!
von
Minu
am 03.06.2011, 20:54
Antwort auf:
Unterhalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc.
Hallo,
ein RA vor Ort muss ausrechnen, was Ihnen an Unterhalt für sich u das Kind zusteht.
Auch mit dem Umgangsrecht muss eine Lösung gefunden werden, die dem Kleinen zugute kommt - hier hilft das JA (man muss es mit dem JA klären, bevor man zu einem RA gehen kann)
Das sind erst einmal die wichtigsten Punkte
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2011
Antwort auf:
Unterhalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc.
dein ex ist auch dir zu unterhalt verpflichtet, ich hoffe, er ist solvent und nach abzug des kindesunterhaltes hat er auch noch ein paar taler für dich übrig, sonst mußt du hartz4 beantragen.
der form halber würde ich das abr beantragen.
wenn ihr euch nicht einigen könnt, was das umgangsrecht anbelangt, bitte das jugendamt um hilfe. jedes wochenende bei einem 2jährigen halte ich für zuviel.
Mitglied inaktiv - 04.06.2011, 08:08
Antwort auf:
Unterhalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht etc.
Das hat mir schon sehr weitergeholfen!
LG
von
Minu
am 06.06.2011, 14:24