Sehr geehrte Frau Bader, gibt es ein Gesetz oder eine aktuelle Rechtsprechung, daß durch die Unterbrechung der Elternzeit zugunsten des Mutterschutzes, die Rest-Elternzeit nicht verfällt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden kann? Wie lautet dann die korrekte Formulierung gegenüber dem AG? Mit freundlichen Grüßen, Pureheart
von Pureheart am 10.01.2016, 22:49