Unterbrechung Elternzeit für Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unterbrechung Elternzeit für Mutterschutz

Sehr geehrte Frau Bader, gibt es ein Gesetz oder eine aktuelle Rechtsprechung, daß durch die Unterbrechung der Elternzeit zugunsten des Mutterschutzes, die Rest-Elternzeit nicht verfällt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden kann? Wie lautet dann die korrekte Formulierung gegenüber dem AG? Mit freundlichen Grüßen, Pureheart

von Pureheart am 10.01.2016, 22:49



Antwort auf: Unterbrechung Elternzeit für Mutterschutz

Hallo, je nach Geburt des ersten Kindes (ich gehe von vor 08/15 Kind 1 aus) kann man bis zu 12 Mo. bis zum 8. Geb. nehmen, wenn der Ag zustimmt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2016



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