Liebe Frau Bader, ich war bis zur Geburt unserer Tochter pflichtversichert über den Arbeitgeber. Der Vertrag ist kurz nach Geburt ausgelaufen. Meine Krankenversicherung (Techniker) war nach Geburt aufgrund des Elterngeldbezugs beitragsfrei. Zwischenzeitlich hat der Vater für 2 Monate Elterngeld bezogen und ich nicht, in diesem Zeitraum musste ich mich bei der Krankenkasse freiwillig versichern. Nun beziehe ich wieder Elterngeld (plus) für noch 5 Monate und die Krankenversicherung möchte nun, dass ich Beiträge zahle. Begründung: da ich in dem Zeitraum, in dem ich keinen Elterngeldbezug hatte, freiwillig krankenversichert war, würde ich nun weiter so geführt und müsste daher als entsprechend freiwillig Versicherter Beiträge zahlen. Darüber war ich nicht informiert. Ich ging davon aus, dass der Status vor Geburt des Kindes entscheidend für den gesamten Bezugszeitraum des Elterngeldes ist (und dieser war nun ja "pflichtversichert"). Ist das Vorgehen der Versicherung rechtens? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!
von Mariechen_85 am 20.09.2018, 19:09