Unter welchen Voraussetzungen können wir einen Kitaplatz einklagen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Unter welchen Voraussetzungen können wir einen Kitaplatz einklagen?

Hallo Frau Bader, wir haben unseren Sohn in 4 von 7 Kitas, die es bei uns im Ort gibt, für einen Kitaplatz ab dem 01.08.2018 angemeldet. Bei uns herrscht Plätzemangel, weshalb eine weitere Kita gebaut werden soll. (Diesen Sommer haben 35 Kinder eine Absage erhalten.) Wann Baubeginn ist steht aber noch in den Sternen. Des Weiteren werden bei uns und in den Nachbarorten Tagesmütter gesucht. Davon gibt es laut der Lokalzeitung scheinbar auch zu wenige. 1. Angenommen wir bekommen keinen Kitaplatz (unser Sohn ist dann 2 Jahre und 4 Monate), haben wir dann die Möglichkeit einen Platz einzuklagen? Oder müssten wir ihn dazu in allen 7 Kitas anmelden? 2 davon sind nicht fußläufig erreichbar (ich laufe da ne halbe Stunde hin, mit Kleinkind sicherlich länger) und einer in der Nähe gefiel uns nicht. 2. Wenn wir Recht bekämen, hätten wir dann trotzdem Pech, weil es eben nicht genug Plätze gibt? Oder ist die Gemeinde dann gezwungen sich irgendwas für uns zu überlegen? Hätten wir dann irgendwelche Möglichkeiten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! :-)

von Savannah2016 am 31.07.2017, 10:43



Antwort auf: Unter welchen Voraussetzungen können wir einen Kitaplatz einklagen?

Hallo, Sie haben einen Rechtsanspruch, jedoch nicht auf einen bestimmten KiGa - fussläufig 30 min wird zumutbar sein. Wenden Sie sich schriftlich an die Gemeinde, weisen Sie auf den Anspruch hin und setzen Sie eine Frist zur Zuweisung. Das es zu wenig Plätze gibt, ist nicht Ihr Problem. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2017



Antwort auf: Unter welchen Voraussetzungen können wir einen Kitaplatz einklagen?

Ab dem 1. LJ besteht Rechtsanspruch auf einen Platz in der KiTa oder einer Tagesmutter. Die KiTa aussuchen könnt ihr euch aber nicht. Gibt es einen Platz in der, die euch nicht gefällt und ihr lehnt ab, ist euer Anspruch verwirkt. Im Übrigen müsst ihr euch dafür nicht nur bei den einzelnen KiTas anmelden - ihr müsst auch der Stadt mitteilen, dass ihr einen Platz benötigt (ist auf jeden Fall in NRW so), da die Stadt euch sonst ja gar nicht auf dem Plan hat. Kann die Stadt euch keinen Betreuungsplatz zuweisen, könnt ihr klagen - auch den Platz (den es offensichtlich dann aber nicht gibt) oder den entstehenden Verdienstausfall.

von cube am 31.07.2017, 11:31



Antwort auf: Unter welchen Voraussetzungen können wir einen Kitaplatz einklagen?

Ihr habt kein Recht auf einen Platz in einer von euch gewünschten Kita. Lehnt ihr einen angebotenen Platz ab weil die Kita für euch nicht passt habt ihr euren Rechtsanspruch verwirkt. Desweiteren könnt ihr einen Platz einklagen, bzw einen Ausgleich der finanziellen Nachteile die ihr durch die fehlende Betreuung habt bekommen. Dies geht aber nur wenn ihr eine konkrete Arbeitsstelle nachweisen könnt die ihr nicht antreten konntet weil euch die Betreuung fehlt. Tut ihr dies (den finanziellen Ausgleich einfordern) wird euch die Stadt aber wahrscheinlich schnell einen Platz in einer Kita zuweisen. Meist als Überbelegung. Oder euch irgendeine Tagesmutter zuweisen. Ob die euch dann gefällt oder nicht spielt dann keine Rolle. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 31.07.2017, 16:31



Antwort auf: Unter welchen Voraussetzungen können wir einen Kitaplatz einklagen?

Der Plätzemangel wird bestimmt besser wenn 1 Kind 4 Plätze blockiert!

von Kristiiin am 02.08.2017, 15:00



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