Ich bin in der PKV und erhalte ja anstatt der 13 Euro tgl,, die die gesetzliche KV bezahlen würde ja nur einmalig 210 Euro; außerdem muß ich ja während der Mutterschutzfrist ( 6Wochen vor und 8 Wochen) nach der Entbindung meinen kompletten Arbeitnehmer+ Arbeitgeberanteil für die PKV selbst bezahlen; da ich ja theoretisch nur in den 8 Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten darf, die 6 Wochen vor ET aber schon (zumindest wenn ich es explizit wünsche) ist es doch theoretisch denkbar, dass ich mich für die 6 Wochen vor der Entbindung krankschreiben lassen (Bsp. Bänderzerrung im Knie), also mit einer Diagnose, die nicht mit der SS in Zusammenhang steht...dann bleibt mehr doch mehr Geld, oder hab ich da jetzt einen Denkfehler drin?
von
Milka1959
am 05.10.2016, 19:37
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PKV und Mutterschaftsgeld
Hallo,
sind Sie Hellseher oder woher wollen Sie wissen, dass Sie sich dann das Band zerren?
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2016
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PKV und Mutterschaftsgeld
Bis auf den geplanten Sozialbetrug ......
Bei dem soll Dir nun wirklich eine Rechtsanwältin helfen?
von
Sternenschnuppe
am 05.10.2016, 20:38
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PKV und Mutterschaftsgeld
Und wie wäre es...
... wenn du TATSÄCHLICH in den 6 Wochen vor der Geburt arbeiten gehst?
Hab ich gemacht und ging wunderbar, auch wenn ich dick und unförmig war und die Arbeit nicht mehr so locker flockig...
Bei einer Krankschreibung obwohl die auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtet hast: da würde ich als AG dich SOFORT Zuhause besuchen und die einen Blumenstrauß bringen...
....da sehe ich ja dann WIE krank Du bist!
... unglaublich...
Gruss
D
von
desireekk
am 06.10.2016, 03:10
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PKV und Mutterschaftsgeld
Die Ideen hier werden echt immer dreister...! Ich hoffe, der AG kommt in so einem Fall auf die Idee, die Krankschreibung überprüfen zu lassen (Betriebsart, MDK...).
Da verschlägts einem echt die Sprache!
von
malini
am 06.10.2016, 12:12
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PKV und Mutterschaftsgeld
Das ist hier ein Forum für Familienrecht, nicht für Familienunrecht oder Anleitung zum Betrug von Krankenkassen. Ich hoffe nur, dass deine PKV solche Versuche strafrechtlich verfolgen läßt.
Mitglied inaktiv - 07.10.2016, 17:38