Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte

Hallo, Anfang Februar bekommen wir Zwillinge. Ich möchte meine Väterzeit in 2 Abschitte aufteilen. 1.: Ab Geburt für 2 Monate. 2.: 15. Mai 2018 - 15. September 2018. Ist es möglich diesen zweiten Elternteilabschnitt ab mitten im Monat zu legen? Oder muss es immer der 1. eines Monats sein bzw. gemäß Lebensmonaten? Danke schön und viele Grüße,

von dan4000 am 20.12.2016, 12:29



Antwort auf: Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte

Hallo, um EG zu bekommen müssen es Lebensmonate sein Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2016



Antwort auf: Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte

Es richtet sich immer nach den Lebensmonaten. Weder der 1. noch der 15. eines Monate gehen (sofern sie nicht der Geburtstag des Kindes sind). Gruß d

von desireekk am 20.12.2016, 14:40



Antwort auf: Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte

Es kommt darauf an, ob du Elterngeld beziehen möchtest oder nicht. Wenn du Elterngeld beziehen möchtest, dann müssen es immer Lebensmonate sein. Möchtest du kein Elterngeld beziehen, kannst du Beginn und Ende der Elternzeit flexibler wählen, musst natürlich trotzdem die Ankündigungsfrist beachten.

von chrissicat am 20.12.2016, 14:45



Antwort auf: Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte

Dann sind sie über 14 Monate alt. Es würde kein Elterngeld geben.

von Sternenschnuppe am 20.12.2016, 21:28



Antwort auf: Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte

danke für die Antworten. Es geht nicht um Elterngeld im 2. Abschnitt. Hier bleibt die frage offen, ob ich dann die 2. Elternzeit flexibel legen kann. Bspw. der 12. Mai zum 11. September.

von dan4000 am 22.12.2016, 14:38



Antwort auf: Väterzeit und Aufteilung in Abschnitte

Ja, wenn Du kein Elterngeld beziehen möchtest, dann kannst Du das legen wie Du möchtest. Die zwei Lebensmonate hast Du dann ja im ersten Abschnitt.

von Sternenschnuppe am 22.12.2016, 17:07



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