Hallo Frau Bader, Oft kommt es wie man es nicht denkt.. Ich habe am 06.06. Dieses Jahr wieder angefangen zu arbeiten nach meiner Elternzeit, befristet bis 31 05.18 Am Wochenende habe ich erfahren das ich schwanger bin. Wie sieht das jetzt aus mit der Probezeit, Elternzeit und dem Elterngeld ? Der Vertrag wird ja dann bestimmt auslaufen. Dann wäre ich ja arbeitslos aber in Elternzeit oder ? Und noch etwas anderes das Elterngeld für mein erstes Kind wäre eigentlich noch bis August dieses Jahr gelaufen, habe ja aber am 06.06 wieder anfangen zu arbeiten bei einem neuen Arbeitgeber. Ich dachte das das dann automatisch geht aber ich habe jetzt die letzten beiden Monate trotzdem noch das Elterngeld ausbezahlt bekommen. Muss ich das der Elterngeldstelle melden ? Weil die werden das ja sehen wenn ich für das jetzige Kind Elterngeld beantragen, wie läuft das dann ? Muss ich das Geld zurück zahlen ? Lg
von PüppiLangnerStrumpf am 31.07.2017, 11:11