Hallo,
ich bin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag der 25std die Woche vorraussetzt in Elternzeit gegangen. Nun soll ich in einem Monat wieder anfangen zu arbeiten. Meine Kinder 5 und 2 werden bis 16 h in einem Kindergarten betreut. Mein Arbeitgeber moechte, dass ich wie vor Schwangerschaft drei Tage von 9-14h und zwei Tage von 12.30-17.30 arbeite. Momentan ist das moeglich, da meine Mutter die Kinder an den zwei Nachmittagen betreuen wuerde jedoch kommt mein Große r bald in die Schule und ich weiss nicht, ob meine Mutter die Betreung weiter uebernehmen wuerde.
Nun zu meinem Problem: Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich eine Zusatzvereinbarung zu den oben genannten Arbeitszeiten unterschreibe genannt als Kernarbeitszeit. Ich kann jedoch nicht garantieren, dass ich so arbeiten kann auch wenn mein Kind zur Schule geht.
Kann der Arbeitgeber mich nun zwingen Nachmittags zu arbeiten, obwohl ich keine Kinderbetreuung habe?
Bitte sagen Sie mir, was ich am Besten tun soll und wie ich argumentieren soll.
Gruss
mersi
von
mersi1308
am 19.10.2014, 19:38
Antwort auf:
Unbefristeter Teilzeitvertrag
Hallo,
Sie haben auch vor den Kindern zu diesen Zeiten gearbeitet? Dann haben Sie keinen Anspruch auf andere Zeiten, wenn es betriebliche Gründe gibt schon gar nicht.
Was steht denn in Ihrem Vetrag?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.10.2014
Antwort auf:
Unbefristeter Teilzeitvertrag
Wenn die beiden Nachmittage im AV stehen, dann musst Du auch antreten. Zwar sollten sich Arbeitgeber und Nehmer versuchen zu einigen, aber das klappt leider nicht immer.
LG
Peeka
PS: Sollte es Dir möglich sein, zu den vertraglichen Stunden zu arbeiten, dann musst Du leider kündigen, da Du Deinen Vertrag nicht mehr erfüllen kannst.
von
peekaboo
am 20.10.2014, 08:30
Antwort auf:
Unbefristeter Teilzeitvertrag
Die beiden Nachmittage stehen nicht im Arbeitsvertrag. Deshalb sollte ich auch die Zusatzvereinbarung unterschreiben, die ich nicht unterschreiben moechte. Im Vertrag steht lediglich, dass ich 25std die Woche arbeite und taeglich 5std und dass die Arbeitszeiten mit dem Vorgesetzten vereinbart werden muessen.
von
mersi1308
am 20.10.2014, 10:05
Antwort auf:
Unbefristeter Teilzeitvertrag
Vor meinen Kindern habe ich Vollzeit gearbeitet. Danach gab es einen Teilzeitvertrag und zwar NGG Tarifvertrag. Bei uns haben alle Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit. Deswegen will ich diese Zusatzvereinbarung auf keinen Fall unterschreiben.
von
mersi1308
am 20.10.2014, 17:35