Guten Tag Frau Bader, wenn in der Elternzeit die Teilzeittätigkeit nicht nur befristet für die Elternzeit vereinbart wird, sondern gleich eine unbefristete Teilzeittätigkeit vereinbart wird, da auch nach der Elternzeit für viele Jahre keine Möglichkeit besteht mehr zu arbeiten, setzt sich die in der Elternzeit ausgeübte Tätigkeit dann automatisch auch nach der Elternzeit fort oder besteht lediglich ein Vertrag für eine Teilzeitstelle, der AG kann aber immer noch behaupten, er habe nach der Elternzeit keine Stelle im entsprechenden Umfang, da die "frei gehaltene" Stelle ja eine Vollzeitstelle war? Und muss er dann eine andere Stelle anbieten? Die Stelle, die in der Elternzeit ausgeübt wird, ist die Stelle, die auch vor der Elternzeit in Vollzeit ausgeübt wurde und es wurde kein Mitarbeiter befristet eingestellt während der Elternzeit, sondern es wurden nur neue Mitarbeiter in unbefristete Vollzeit eingestellt. Gibt es Nachteile - außer natürlich dem Verlust der Möglichkeit Vollzeit zu arbeiten -, wenn gleich ein unbefristeter Vertrag geschlossen wird? Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 27.03.2012, 01:52