Hallo Frau Bader
meine Freundin ist mit ihren Kindern vor einem Jahr,von heut auf morben umgezogen,(700km)
Nun,ein Jahr später leiden die kinder immer noch sehr darunter,sie weinen viel,haben dort keine freunde,schulische leistungen verschlechtern sich,sie wollen ihren papa wieder sehen und und und.
Die kinder sagen schon lange das sie zurück wollen.
Kann meine freundin (hartz4 empfängerin) einfach so,zurückziehen?
Eigentlich dient es ja dem Kindeswohl oder?
Die große von ihr ging hier auf eine erziehungsschule und würde dort wieder hin wollen.
Kann das amt den umzug verweigern,wenn es um die kinder geht?
von
Meli 23
am 13.06.2011, 22:08
Antwort auf:
Umzug
Hallo,
die genannten Gründe erden nicht reichen, damit das Amt den Umzug bezahlt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.06.2011
Antwort auf:
Umzug
Also solange sie den Umzug selber bezahlt kann das Amt da nichts gegen sagen. Aber bezahlen würden die nur aus einem Grund der für die zählt - also z.B. Arbeitsaufnahme.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 13.06.2011, 22:12
Antwort auf:
Umzug
hat der vater da keinen einspruch eingelegt oder hat sie für alle drei kinder das alleinige sorgerecht?
mit seiner hilfe kann sie sicher einen umzug bewerkstelligen, ohne daß amtsgelder beantragt werden müssen.
Mitglied inaktiv - 14.06.2011, 09:57
Antwort auf:
Umzug
Sie hat das alleinige Sorgerecht.
von
Meli 23
am 14.06.2011, 12:07