Hallo Frau Bader, meine Tochter ,14, möchte zu mir ziehen. Sie und ihre Schwester, jetzt 15, wurden vor 5 Jahren nach einem Besuchs-Wochenende von meinem Exmann nicht zurück gebracht. Um ein unmögliches Hin-und Herreißen der Kinder zu verhindern habe ich die Beiden nicht direkt abgeholt sondern bin den Weg über Jugendamt und Gericht gegangen. Nach einem Jahr wurde mir Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Große, meinem Mann ebendies für die Kleine zu gesprochen. Das Gericht gilt es für die Entwicklung der Beiden förderlich, wenn sie getrennt aufwachen. Die Kleine hat jetzt immer mehr Probleme. Sie wäscht ihre Wäsche selber, kocht sich essen und lebt alleine. Mein Exmann lebt mit neuer Frau und in das Leben passt kein Kind. Jede Ferien wird sie zur Oma abgeschoben, er fliegt um die Welt. Besuche zu mir werden als Druckmittel ( für mich nicht nachzuvollziehen, Zeugnisse 1,8, Ordnungs liebendes Kind) eingesetzt und bei 3 von 4 Termin verboten. Telefonate werden auch über Wochen verboten. Jetzt kam meine Tochter gegen seinen Willen mit dem Zug zu mir. Sie ist wegen der Schule nach dem Wochenende wieder zurück, möchte aber zu mir ziehen. Wie ist das schnell ohne sein Einverständnis möglich? Was passiert, wenn sie wieder wegläuft und ich sie einfach nicht zurück bringe. Finanziell und vom Raum wäre es kein Problem sie aufzunehmen. Kann sie von Jugendamt oder Polizei abgeholt werden? Vielen Dank für die Beratung! Vanessa S. P.S. die Große hat kaum Kontakt zum Vater " ich bin mit ihm durch". Sie Besucht ihre Schwester alle 2 Monate.
von VanessaS. am 27.07.2014, 18:38