Umzug während Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umzug während Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bader, mein Lebensgefährte und ich wohnen c.a. 160km voneinander entfernt in zwei verschiedenen Bundesländern. Mein Plan ist schon länger, wieder in die Heimat zurück zu ziehen(zu meinem Lebensgefährten). Nun habe ich überlegt, ob es möglich ist, schwanger zu werden und während des Beschäftigungsverbotes(wird berufsbedingt schnell angeordnet werden)zu ihm zu ziehen und während der gesamten Zeit (Beschäftigungsverbot, Mutterschutz und Elternzeit) bei meinem Arbeitgeber angestellt zu bleiben. Ich habe nicht vor, danach wieder bei meinem alten Arbeitgeber zu arbeiten. Würde also am Ende der Elternzeit kündigen und mir am neuen Wohnort einen neuen Job suchen. Ist dies rechtlich möglich(da ja absehbar ist, dass ich nicht wieder zurück komme)? Ich hoffe, das war verständlich ausgedrückt und danke Ihnen für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, K512

von K512 am 18.08.2016, 18:25



Antwort auf: Umzug während Beschäftigungsverbot

Hallo, grundsätzlich ja. Der Arbeitgeber kann, wenn bei ihrer Arbeitsstelle ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, jedoch eine Alternativstelle anbieten. Deshalb würde ich die Wohnung noch behalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2016



Antwort auf: Umzug während Beschäftigungsverbot

Hallo, theoretisch ist ein Umzug während eines Beschäftigungsverbotes möglich. Jedoch hat der Arbeitgeber das Recht, eine Alternativarbeitsstelle zu schaffen, welche man dann antreten müßte (z.B. als Zahnarzthelferin am Empfang, als Kindergärtnerin im Büro usw.). Daher würde ich die alte Wohnung erst mit Eintritt in den Mutterschutz kündigen, um notfalls am Arbeitsplatz sein zu können. Danach im Mutterschutz und in der Elternzeit woanders zu wohnen, ist überhaupt kein Problem. Beim Kündigen sind die entsprechenden Fristen zu beachten.

Mitglied inaktiv - 18.08.2016, 18:47



Antwort auf: Umzug während Beschäftigungsverbot

Das generelle Beschäftigungsverbot beinhaltet dass du deine Arbeitskraft jederzeit bereitstellen musst. Wenn der Arbeitgeber plötzlich eine Ersatztätigkeit anbieten kann, dann musst du diese annehmen. Auch als Krankheitsvertretung, für administrative Aufgaben usw. Wenn du dazu nicht bereit bist, musst du kündigen. Umzug ist in der Mutterschutzfrist und Elternzeit möglich, aber im Beschäftigungsverbot nur unter der o.g. Voraussetzung.

Mitglied inaktiv - 18.08.2016, 20:37



Antwort auf: Umzug während Beschäftigungsverbot

Vielen Dank für eure Antworten. Meine Wohnung kann ich ja dann auch erst kündigen, wenn der Mutterschutz eintritt. Ist zwar ärgerlich, weil die Miete trotzdem gezahlt werden muss, aber sicher ist sicher. Mir geht's ja auch mehr um die Elternzeit...das mich da der Arbeitgeber nicht einfach kündigen kann, da ich (absehbar) nicht wieder zurückkehren werde.

von K512 am 18.08.2016, 21:34



Antwort auf: Umzug während Beschäftigungsverbot

Nein, kann er nicht. Und nehme Uriah nicht so ernst, sie scheint generell ein Problem zu haben wenn jemand ein BV bekommt. Leg Dir lieber etwas von der gespartem Miete zur Seite um zur Not eine Ferienwohnung oder Pension/ Hostel zu bezahlen. Wird ja nicht schlecht das Geld :-) Ich habe noch nie gehört das auf einmal eine Stelle auftauchte wo anfangs keine war. Der AG bekommt Deinen Lohn komplett von der Krankenkasse wieder und ist vorerst dann durch mit dem Thema. Alles Gute

von Sternenschnuppe am 18.08.2016, 22:35



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