Umzug mit Kind (etwas länger - entschuldigung)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umzug mit Kind (etwas länger - entschuldigung)

Guten Abend Frau Bader, ich mache mir leider im Moment etwas Sorgen und hoffe, dass sie mir da vielleicht Helfen können. Mein Exfreund und der Erzeuger meines Sohnes (13 Monate) ist dieses Jahr Ostern ausgezogen und direkt zu seiner neuen Freundin. Ich hatte von anfang an das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für unseren Sohn und nun bin ich vor ca. einer Woche umgezogen. Jetzt schrieb mir die Neue Freundin von meinem Exfreund eine Email, dass sie Bilder hätten, von meiner alten Wohnung, in einem Zustand wie sie für ein Kind nicht zumutbar wäre (weiß ich sicher dass gelogen ist) und auch diverse Fotos von z.b. dem Kinderwagen meines Sohnes - Dass dieser ebenso nicht zumutbar wäre - es wären viel zu viele Krümel und Schmutz daran... Auch hat mein Sohn eine Verletzung am Zeh, welche ich aber dem Arzt gezeigt habe. Der Arzt meinte es ist unbedenklich und nun fängt sie an, ihre Ärzte hätten gesagt, dass das auch gut ein Pilz sein könnte (diagnose anhand eines Fotos...). Um das abzuklären haben wir aber hier auch am Donnerstag nochmal einen Arzttermin. Fakt ist, sie verlangt von mir, dass ich mit unserem Sohn zurück nach München komme, weil sie sonst über ihren Anwalt (ich zitire einen Teil aus der Email: "Du vergisst ich habe Geld und eine Rechtsschutz ;)") das Sorgerecht für meinen Sohn einklagen will. Auch meinte sie ihr Anwalt hat gesagt, dass sie gute Chancen hat, weil das Kind dort ja eine gewohnte Umgebung hätte... Diesem Satz stimme ich aber nicht zu, da die beiden auch gut 100km von der damals gemeinsamen Wohnung weg wohnen. Die Wohnung war in München und er wohnt nun in Lengries (oder so ähnlich). Außerdem war mein Sohn noch nie bei ihnen, immer nur mit dem Vater und Ihr ein paar Stunden in der Nähe meiner alten Wohnung spazieren. Vom Gericht festgelegtes Besuchsrecht hat der Vater auch nicht und Unterhalt zahlt er ebenso nicht. Nun meine Frage... Hat diese Klage wirklich Chancen? Muss ich mir Sorgen machen, dass mir mein Sohn weg genommen wird, nur weil ich mit ihm Umgezogen bin? Ich kann auch nachweißen, warum ich mit ihm hier her gezogen bin. Ich bin nun mit meinem neuen Freund zusammen gezogen. Er kümmert sich liebevoll mit um den Kleinen. Außerdem hat mein Sohn hier sein eigenes Zimmer (war davor nicht Möglich weil Einraumwohnung) und mein neuer Freund verdient auch genug, damit ich sobald der Kleine im Kindergarten ist ohne Sorgen meine Ausbildung machen kann, was mir sehr wichtig ist. Tut mir Leid, falls ich mich irgendwo wiederhole, aber habe wirklich Angst. Mein Ex hat mir schon ein paar mal gedroht, wer würde das Sorgerecht einklagen, wenn ich nicht alles mache, wie er es sich vorstellt.. Allerdings nur wörtlich... Ich will meinen kleinen Sonnenschein nicht verlieren - ich wüsste nicht mehr was ich tun sollte ohne ihn... Liebe Grüße

von Shinory am 05.07.2011, 22:18



Antwort auf: Umzug mit Kind (etwas länger - entschuldigung)

Hallo, das Kind hat bei Ihnen den Lebensmittelpunkt und daran wird weder ein Pilz noch Krümel im Kinderwagen was ändern. Er (nicht sie) müssten schon nachweisen, dass das Kind bei Ihznen schlecht betreut ist - und das wird doch im Normalfall nicht gelingen Versuchen Sie, locker zu bleiben. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2011



Antwort auf: Umzug mit Kind (etwas länger - entschuldigung)

bleib cool und laß dich von dieser frau ja nicht einschüchtern! DIE kann dir auch mit geld wenig. die rechtsschutz zahlt übrigens bei familienrecht nicht, den zahn kannst du ihr gleich ziehen. soll er doch das gemeinsame sorgerecht einklagen, vll bekommt er es ja, aber was sind die auswirkungen? was wollen die eigentlich? sie wollen, daß du wieder näher hinziehst, die logistik und die ganze chronologie der ereignisse widersprechen diesem wunsch, den ER ist ja ausgezogen und hatte viel zeit, sich zu kümmern und einem weiten umzug zu widersprechen. das umgangsrecht hat er, nur sind die zeiten nicht geregelt. an deiner stelle würde ich das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, dann ist nämlich völlig wurst, ob er das sorgerecht hat oder nicht, das wird überbewertet und ist eigentlich nur eine formalie. worauf anwalt und diese else anspielen ist kindesentzug, dieser prüfung kannst du gelassen entgegensehen und daß du das kindeswohl gefährdest, DAS ist sehr schwierig zu belegen. mit einem verkrümelten kinderwagen und einer verletzung am zeh in ferndiagnose sicher nicht. hol dir einen beratungsschein beim amtsgericht und geh zum anwalt, der wird dich sicher beruhigen. das einzige, was geklärt werden muß, ist das umgangsrecht. wenn du dir da gedanken machst, kommt das sicher gut.

Mitglied inaktiv - 06.07.2011, 09:41



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