Sehr geehrte Frau Bader,
mein Ex-Mann ist im Gefängnis. Scheidung ist durch. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Zur Zeit hat er kein Umgagnsrecht. Doch wenn er aus dem Gefängnis kommt hat er natürlich wieder das Recht dies zu beantrage das Umgangsrecht.
Darf ich trotzdem mit meinem Kind jetzt ins Ausland ziehen und wenn er wieder aus dem Gefängnis kommt, muß ich ihm oder meine Verwandten ihm dann meine Adresse geben wo ich dann mit dem Kind lebe und wohne?
Oder darf ich im Ausland wohnen ohne das Deutschland meine Adresse erfährt?
von
Mamavonluca2
am 06.12.2013, 15:42
Antwort auf:
Umzug ins Ausland
Hallo,
da Sie das alleinige Sorgerecht hjaben, ja. Aber da er (wenn es dem Wohl des Kindes nicht schadet) nach der JVA ein Umgangsrecht hat, hat er Anspruch auf den Aufenthaltsort
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2013
Antwort auf:
Umzug ins Ausland
Aktuell darfst Du hinziehen wohin Du willst.
Später wird er das Kind eventuell suchen können.
Kommt sicher auch drauf an warum er kein Umgangsrecht hat.
Solange er keinen Umgang hat braucht er auch nicht wissen wo Du wohnst.
Klagt er es ein, wird es ermittelt werden.
von
Sternenschnuppe
am 06.12.2013, 15:47
Antwort auf:
Umzug ins Ausland
Du kannst hinziehen wo du willst.
Du wirst ihm schon mitteilen müssen, wo sich das Kind aufhält, damit er seinem Umgangsrecht nachkommen kann - falls er das überhaupt möchte.
Dazu brauchst du ihm nicht deine Adresse zu geben, sondern lediglich eine Möglichkeit, dich zu kontaktieren.
von
Pamo
am 06.12.2013, 19:52