Ich möchte mit meiner 6-jährigen Tochter aus erster Ehe ins Ausland zu meinem Verlobten (also 2.Ehemann, demnächst) ziehen.
Sie ist (wie auch ich und mein Verlobter) russisch sozialisiert (zweisprachig, liest auf russisch, ist optimal schulfähig auch für Armenien - Russische Schulen sind üblich und vorhanden).
Zielland ist Armenien - welches außerdem das Heimatland meines ersten Ehemannes ist! Außerdem leben da bekannte Freunde und Verwandte beider Seiten, und auch Ihre Taufeltern, Ihre Großeltern von Seiten des KV.
Mein Verlobter ist ihr real bekannt und akzeptiert, sie möchte gern und mag ihn sehr.
Finanziell gibt es da kein Problem - Eigentumswohnung, Arbeit landesüblich höheres Einkommen, problemlos.
"Heimatfahrten"sind vorgesehen - allein schon wegen Großeltern meinerseits - dabei könnte auch Umgang wahrgenommen werden.
Dort vor Ort könnte regelmäßiger Umgang stattfinden mit der Familie des KV - wir kennen sie.
Momentan sieht er sie aktiv von mir unterstützt (öfter mag er nicht) einmal in zwei bis drei Monaten! Unsere Tochter möchte den Kontakt selbst nicht, er auch nicht. Ich folge dem Rat des Jugendamtes und versuche auszugleichen. Bestehe aber nicht auf öfteren Umgang, da wir uns aufgrund von u.a. Gewaltanwendung gegen mich seinerzeit getrennt haben - und ich sehr vorsichtig bin deswegen.
Pikantes Detail - mein Exmann hat ein Visum zur Personensorge in Deutschland und möchte auch bleiben. Hat eine Armenierin geheiratet - in Deutschland (man könnte es also auch anders interpretieren, dass er theoretisch rückkehren kann, wenn sie fertigstudiert hat - dann wären auch seine Rechte gewahrt, in sein Heimatland verlagert).
Seinerzeit, als wir uns getrennt haben, 2008, hat er mir formlos unterschrieben - dass sich unsere Tochter prinzipiell bei mir aufhalten soll und ich sämtliche Handlungsentscheidungen selbsständig treffen kann.
--- Wie kann ich konkret vorgehen, um schon den Umzug vorbereiten zu können - oder muss ich warten, bis wir auch wirklich verheiratet sind - und wie gehe ich dann konkret vor (Antrag auf?...).
Arbeit kann ich da auch finden, problemlos. Für uns ist es der Mann der unsere Familie komplett macht, und eben ein stabiler Familienverband, den ich meiner Tochter so sehr wünsche - und den sie sich so sehr erhofft.
Danke.
Maria
von
migorevna
am 19.07.2012, 22:49
Antwort auf:
Umzug ins Ausland mit Tochter aus erster Ehe zu 2.Ehemann?
Hallo,
das ist höchst problematisch.
also:
Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle.
ich siehe jedoch das Problem, dass Sie ins Ausland ziehen wollen.
hierzu hat er explizit nicht zugestimmt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2012
Antwort auf:
Umzug ins Ausland mit Tochter aus erster Ehe zu 2.Ehemann?
Er hat es Dir damit eigentlich 2008 erlaubt und da der wenige Umgang weiterhin stattfinden kann steht dem nichts im Wege.
Informieren würde ich ihn dennoch, dann ist es abgesichert und Du entspannter.
Sollte er was dagegen haben, so wird er anhand der von Dir genannten Fakten schlechte Karten haben vor Gericht.
Er scheint ja absolut nicht zum Alltag des Kindes zu gehören und dies auch nicht wollen.
von
Sternenschnuppe
am 19.07.2012, 23:44
Antwort auf:
Umzug ins Ausland mit Tochter aus erster Ehe zu 2.Ehemann?
Meinst Du? Der Gedanke, der mir dabei Angst macht - dass er mit größter Sicherheit sich Gedanken zu seinem eigenen Visum macht - welches direkt gekoppelt ist mit dem Aufenthalt meiner Tochter in Deutschland. --- Also theoretisch, ich spreche noch mit dem Jugendamt, lege alles dar - aber unter Schweigepflicht, theoretisch müsste es sicher genug sein in diesem Fall?! Zumindest falle ich nicht unter die Kindesentführungsklauseln, da es im Grunde von ihm erlaubt wurde 2008. Und alles andere kann über Konsulate etc erfolgen - und wird ihm zu kompliziert werden. Bitte um Kommentar und Meinung?DAnke!!!!
von
migorevna
am 20.07.2012, 01:42
Antwort auf:
Umzug ins Ausland mit Tochter aus erster Ehe zu 2.Ehemann?
Den Richter ( sollte es soweit kommen ) wird einzig das Kindeswohl interessieren und nicht der Aufenthaltsstatus des Vaters ;-)
Mal ehrlich, hättest Du einen KV der Alltag des Kindes ist, der sich kümmert etc. , dann würdest Du so einen Schritt doch nicht überlegen, oder ?
Zu seiner Familie ist eine Bindung da, und die wird nach dem Umzug noch besser sein, DAS ist für das Kindeswohl.
So wie er sich (nicht) kümmert, ist seine Berechtigung, warum er in Deutschland ist, eh längst hinfällig.
von
Sternenschnuppe
am 20.07.2012, 08:44
Antwort auf:
Umzug ins Ausland mit Tochter aus erster Ehe zu 2.Ehemann?
Ja, wohl recht. Ist wohl einzig und allein meine Unsicherheit. Habe jetzt einen Termin im Jugendamt dazu gemacht - werde da alles vorbringen, und auch den Schriebs von ihm damals und schaue, was der Betreuer in unserem Fall dazu sagt. Und ja, würde er sich aktivst kümmern - würde ich dies als zu akzeptierende Bedingung für weiter Partnerschaften/ Ehe ;) sehen - ist aber nicht der Fall.
Ich werde den Verlauf hier weiter kommentieren, vielleicht braucht es der ein oder andere! :) und vielen Dank!
von
migorevna
am 20.07.2012, 12:02