Hallo, ich bräuchte mal bitte einen Rat:
Unser 1. Kind ist am 16.06.2015 geboren.
Elternzeit hatte ich bis 15.06.2017 beantragt. In der Elternzeit wurde ich erneut schwanger. Kind 2 wurde am 03.01.2018 geboren. Die Elternzeit von Kind 1 habe ich beim AG vorzeitig beendet aufgrund erneuter Schwangerschaft und beantragt, dass ich die verbleibende Elternzeit von Kind 1 bis zum 8. Lebensjahr übertragen möchte.
Elternzeit für Kind 2 habe ich bis einschl. 09/2019 beantragt.
Nun sind wir 10/2018 umgezogen und wir werden auch nicht mehr zurück kehren, so dass ich aufgrund der Entfernung nicht zu meinem AG zurück kehren kann (den Wohnort-Wechsel habe ich dem AG mitgeteilt).
Nun habe ich folgende Fragen:
1) Besteht die Möglichkeit, dass ich die Elternzeit, trotz Umzug und der AG wird vermuten, dass ich nicht mehr zurück ziehe, verlängere, um dem zu entgehen, dass ich mich arbeitslos melden muss? Ich kann nämlich noch nicht wieder arbeiten gehen, da die Kinder noch keinen Kindergartenplatz haben (erst ab Januar 2020 ist Kind 2 in der Krippe).
Welchen Vorteil hätte ich davon, mich nicht arbeitslos melden zu müssen (Krankenkassenbeiträge)? Welchen Nachteil hat der AG?
2) Kann ich die nicht in Anspruch genommene Elternzeit von Kind 1 auch bei einem neuen Arbeitgeber (Zustimmung natürlich vorausgesetzt) bis zum 8. Lebensjahr in Anspruch nehmen oder ist die Arbeitsgeber-bezogen?
Vielen Dank!
von
NL1982
am 22.02.2019, 22:17
Antwort auf:
Umzug in der Elternzeit
Hallo,
Sie können mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monate hintendranhängen. Ein Anspruch auf die Zustimmung haben sie nicht. Ansonsten ist es aber auch bezüglich des Arbeitslosengeldes nicht zu schlimm, Sie können, spätestens bis das Kind drei wird, mitteilen, dass Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und bekommen dann das Arbeitslosengeld 1 später.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2019
Antwort auf:
Umzug in der Elternzeit
Solange du dich in EZ befindest darfst du wohnen wo du magst, jedenfalls in Bezug auf deinen AG. Wenn du also noch EZ übrig hast, hänge sie dran. Denk nur dran das du das alles rechtzeitig machen musst und das du zum EZ-Ende eine 3monatige Kündigungszeit hast, also rechtzeitig dann kündigen.
von
Felica
am 23.02.2019, 14:53
Antwort auf:
Umzug in der Elternzeit
P.S. Wenn Sie tatsächlich im Jan 20 arbeiten (wegen der Anwartschaften)
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.02.2019
Antwort auf:
Umzug in der Elternzeit
Vielen Dank schon mal.
Aber konkret hatte ich ja zwei Fragen:
1) Hat der AG einen Nachteil, wenn ich meine Elternzeit verlängere?
Ich möchte nächste Woche mit meinem AG telefonieren und dafür möchte ich gut vorbereitet sein, denn ich werde mit meiner direkten Chefin sprechen und nicht direkt mit dem Personaler, daher brauche ich Argumente, die dafür sprechen, meiner Verlängerung zu zu stimmen.
2) Kann ich die nicht in Anspruch genommene Elternzeit von Kind 1 auch bei einem neuen Arbeitgeber (Zustimmung natürlich vorausgesetzt) bis zum 8. Lebensjahr in Anspruch nehmen oder ist die Arbeitsgeber-bezogen?
Danke :-)
von
NL1982
am 08.03.2019, 22:16