Hallo,
ich plane derzeit einen Umzug und möchte gerne wissen, wie weit ich mit meinem Sohn von seinem Vater wegziehen darf? Er ist damit allerdings überbaupt nicht einverstanden.
Ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht aber wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Wie sieht da die Rechtslage da aus?
Mit freundlichen Grüßen
von
LadyIgraine85
am 19.07.2014, 19:45
Antwort auf:
Umzug bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo,
Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.07.2014
Antwort auf:
Umzug bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht
Bei alleinigem ABR muss er nicht zustimmen.
Wie bist Du bei gemeinsamen Sorgerecht ans alleinige ABR gekommen ?
Die Kernfrage ist wie Du den gewohnten Umgang aufrecht erhalten und finanzieren willst.
von
Sternenschnuppe
am 19.07.2014, 21:10
Antwort auf:
Umzug bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht
Hallo Frau Bader,
danke für die Antwort. Mein Kind ist in dem Punkt auch nicht das Problem, denn mein Sohn will auch mit umziehen, ihm ist egal wo er wohnt, hauptschae er ist bei mir, dass war seine Aussage.
Also brauche ich mir keine Sorgen machen, dass mein Ex-mann mir wegen des Umzugs einen Strich durch die Rechnung machen kann?
Gruß
von
LadyIgraine85
am 21.07.2014, 14:28