Guten Abend, meine Tochter ist knappe 18 Monate alt. Ich habe das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Kindsvater besteht privat kein Kontakt. Der KV durfte das Kind über den Kinderschutzbund ca 10 mal sehen bis jetzt, da er mir gegenüber sehr agressiv war. Ein Verhältnis zwischen Kind und KV besteht keins. Kommt der KV meiner Tochter zu nahe schreit sie und dreht sich weg von ihm. Nun zur eigentlichen Frage. Ich habe seit anbeginn der Schwangerschaft einen neuen Partner, den meine Tochter als ihren Papa ansieht. Dieser musste aus beruflichen Gründen nun 300 km entfernt umziehen. Mein Kind und ich werden demnächst hinterherziehen. Wie läuft das Ganze mit dem Umgang nun? Muss der KV dann zu unserem neuen Wohnort fahren? Oder bin ich gezwungen in die ehemalige Heimat zu fahren? Und muss es weiter über den Kinderschutzbund laufen oder geht es auch mit privater Aufsicht meines Partners, der Polizist ist und somit Sachlich mit der Geschichte umgeht. Vielen Dank für eine Antwort. Mit freundlichem Gruss Mama1903
von Mama1903 am 06.09.2017, 22:00