Umzug alleiniges Aufenthaltsbest.recht durch neuen Job des neuen Ehemannes.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umzug alleiniges Aufenthaltsbest.recht durch neuen Job des neuen Ehemannes.

von meinem exehemann bin ich geschieden :leider noch geteiltes sorgerecht der richter stand zu ihm trotz dem mist den er gemacht hat ABER alleiniges aufenthaltsbestimmungsrecht mein zweiter ehemann hat jetzt eine stelle in (dachau) münchen bekommen. z.Z. wohnen wir im saarland. ich habe mit ihm eine 7 wochenalte tochter. die große distanz macht einen umzug unumgänglich. 2 mieten könnten wir uns gar nicht leisten. so der vater meines sohnes (exmann) kümmert sich, entgegen der abmachung alle 2 wochen, eigentlich nur ab und zu wann er will. in den letzten 3,5 monaten 2-3 mal. ich darf auch schulische und medizinische belange alleine entscheiden. so nun zu meiner frage: Können wir umziehen????? D. Sindy

von mama2007@2013 am 09.07.2013, 13:34



Antwort auf: Umzug alleiniges Aufenthaltsbest.recht durch neuen Job des neuen Ehemannes.

Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.07.2013



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