Umziehen während Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite als Erzieherin in einer Krippe. Sobald ich schwanger bin erhalte ich wegen fehlender Immunität ein Beschäftigungsverbot. In dieser zeit würde ich auch gerne umziehen (450 km) das heißt das ich nach der eltern zeit nicht mehr zurück kehren werde an diesen Arbeitsplatz. Bin ich gezwungen zu kündigen weil ich ja weiß das ich dort nicht mehr arbeiten werde oder kann ich einfach umziehen, meine neue Adresse angeben und nach der eltern zeit kündigen? Danke schon mal für Ihre Antwort

von vivaviva am 16.09.2017, 19:16



Antwort auf: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Hallo, im BV kann der AG Sie umsetzen und auch kurzfristig einsetzen. Das ist bei einer Entfernung von 450 km nicht möglich. Auch denke ich, dass es Probleme mitd er KK geben kann (die das ja alles bezahlt). In der EZ sieht es anders aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.09.2017



Antwort auf: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Woher weißt du denn jetzt schon, dass du die nötigen Immunitäten nicht hast? Die werden erst ermittelt, wenn du tatsächlich schwanger bist. Und dann ist als nächstes die Möglichkeit einer Ersatztätigkeit zu nutzen. Sollte es tatsächlich zu einer Freistellung kommen, musst du jederzeit auch während der Freistellung mit einer Ersatztätigkeit (z.B. Bürotätigkeiten) rechnen. Im Fall einer Fehlgeburt musst du nach kurzer Zeit auch wieder zur Arbeit kommen. Wenn du vor der Mutterschutzfrist umziehst, erlischt der Lohnfortzahlunganspruch auch im Beschäftigungsverbot, genauso wie bei Krankschreibung. Mit anderen Worten: die fehlenden Immunitäten müßten der einzige Grund sein, warum du deine Tätigkeit nicht ausüben kannst.

Mitglied inaktiv - 16.09.2017, 19:52



Antwort auf: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Innerhalb der EZ kannst Du wohnen wo du magst, da spielt das keine Rolle. Heißt, kündigen brauchst du dann auch erst zum Ende der Elternzeit - Fristen beachten. Solange wie Du EG beziehst muss das aber in Deutschland sein. Bis zum Mutterschutz aber wäre ein Umzug problematisch, da der AG dich jederzeit wieder zur Arbeit einberufen kann. Er muss eben nur Arbeit haben die ein BV unnötig machen weil eben mit dem Mutterschutz vereinbar.

Mitglied inaktiv - 16.09.2017, 20:59



Antwort auf: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Ganz unkluge Idee. Selbst wenn aufgrund der mangelnden Immunität die Arbeit mit Kleinkindern nicht erlaubt ist. Der Arbeitgeber kann (und muss eigentlich) dich an einen Arbeitsplatz setzen der für dich ungefährlich ist. Das ist in der Regel ein Hort oder vergleichbares. Auch Bürotätigkeiten und Aufräumarbeiten können da genutzt werden. Ein Umzug ist also erst im Mutterschutz möglich. Und kündigen brauchst du dann erst zum Ende der Elternzeit. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 17.09.2017, 06:10



Antwort auf: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Das mit der fehlenden Immunität weiß ich da vor nem Jahr bei der Blutabnahme schon festgestellt wurde das ich gehen zytomengali nicht immun bin. Und da alles stellen in Hort etc besetzt sind kann ich nicht umgesetzt werden bis jetzt jedenfalls nicht

von vivaviva am 17.09.2017, 10:06



Antwort auf: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Bei Zytomegalie darfst du mit > 3jährigen Kindern beruflich arbeiten. Evtl hat der Träger noch andere Einrichtungen oder eine Schulbetreuung? Im Büro geht es immer. Ob die Stellen besetzt sind, wird der Arbeitgeber entscheiden. Auch für Urlaubsvertretung und Krankheitsausfälle kann man dich einsetzen. Du musst auf jeden Fall dem Arbeitgeber täglich auf Abruf zur Verfügung stehen. Schließlich wirst du ja bezahlt.

Mitglied inaktiv - 17.09.2017, 10:20



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Die städtischen Krippenmitarbeiterinnen werden bei uns im Ort jetzt fast immer in der Verwaltung bis zum regulären Mutterschutz geparkt :-D Auf " bezahlten Urlaub" hoffen ist verständlich, damit fest rechnen ist gefährlich.

Mitglied inaktiv - 17.09.2017, 10:50



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Alle Stellen sind besetzt? Dann kann getauscht werden. Du noch den Hort eine Kollegin auf deine. Platz. Ist hier im Kiga aktuell so. Wir haben eine Erzieherin aus dem Hort im Kiga und die schwangere Erzieherin ist jetzt im Hort Auf ein BV bauen ist falsch,es gibt genug Dinge die du machen kannst.

von kati1976 am 17.09.2017, 13:08



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Ich könnte ja im.schlimmsten fall eben wieder zurückkommen und bis zum Mutterschutz arbeiten. Solange könnte ich ja eventuell woanders hin?

von vivaviva am 17.09.2017, 15:22



Antwort auf: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Nochmal: die Immunitäten werden wieder neu bestimmt werden, falls du schwanger wirst. Dann erst folgen die weiteren Entscheidungen. Wenn du keinen Wohnsitz mehr in der Nähe des Arbeitsorts hast, hast du auch prinzipiell keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen. Und wenn dein AG eines morgens anruft und dich bittet, für eine kranke Kollegin in einem Hort einzuspringen, bist du bei 450 km nicht rechtzeitig am Arbeitsplatz. Wenn du wegziehen willst, dann musst du unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen.

Mitglied inaktiv - 17.09.2017, 16:03



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Dem arbeitgeber ist es egal wo seine angestellte wohnt!! Sie könnte bei ner verwandten so lange unterkommen in der woche. und sie muss nicht wenn der arbeitgeber mo morgens um neun anruft binnen einer stunde da sein, der nächste tag würde ausreichen!!!!!

von sterntaler82 am 17.09.2017, 16:15



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Aber die Krankenkasse interessiert es.

Mitglied inaktiv - 17.09.2017, 16:25



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Klar ruft der arbeitgeber an muss sie einsatzbereit sein aber der nächste tag reicht. Selber erlebt in der familie. Ich persönlich würde auch nicht umzoehen vor mutterschutz aber weder die krankenkasse noch der arbeitgeber kann verlangen das jemand sofort jetzt gleich einsatzbereit ist. Sie könnte ja gerade zb im schwimmbad sein (ist ja ein individuelles bv sie darf ja alles machen) da hätte sie dann kein handy mit umd wäre erst später ereichbar. Allerdings müsste sie am nächsten morgen auf der arbeit antanzen wie wäre ihr bier. und uriah behauptet sie müsste vor ort wohnen, stimmt nicht man denke nur an die pendler

von sterntaler82 am 17.09.2017, 16:44



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Wo bitte habe ich behauptet sie müsse "vor Ort" wohnen? Aber bei 450 km ist pendeln auch nicht mehr möglich. Pendeln ist zumutbar bis ca. 1,5 Std einfache Fahrt, je nach Verdienst und Position. Bedenke auch, schwanger pendeln ist anstrengender als sonst. Man kann auch bei Krankenschein nicht auf Lohnersatzleistungen bestehen, wenn man weggezogen ist und deswegen gar nicht mehr zur Arbeit gehen kann. Dazu gibt es Gerichtsurteile. BV ist nun mal kein Dauerurlaubsschein, und diese Tatsache dürfte hinreichend bekannt sein.

Mitglied inaktiv - 17.09.2017, 16:58



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Fakt ist sie kann wohnen (gemeldet sein) wo sie will, du schreibst sie hat nach dem wegzug kein anrecht mehr auf lohnfortzahlung und das stimmt nicht. Soe müsste am nächsten da sein und das auch auf dauer wie sie das macht wo sie dann wohnt ist ihr problem.

von sterntaler82 am 17.09.2017, 17:05



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Das MuSchG soll schwangere Frauen vor finanziellen Nachteilen durch die Schwangerschaft schützen. Dafür gibt es Lohnfortzahlung wenn man wegen Gefährdungen am Arbeitsplatz (vorübergehend oder dauerhaft) nicht arbeiten kann. Wenn die Frau nicht schwanger geworden wäre, hätte sie das Arbeitsverhältnis wegen Umzug in ein anderes Bundesland (450 km) kündigen müssen. Infolge der Schwangerschaft ist sie nun nicht benachteiligt, wenn sie gleichfalls kündigt. Sie wäre aber massiv im Vorteil, würde sie nicht kündigen und das Arbeitsverhältnis dennoch weiter laufen lassen. Das MuSchG dient nun auch nicht der Vorteilsnahme. Die Kasse wird in dem Fall keine Lohnfortzahlung erstatten, denn auch sie kennt den neuen Aufenthaltsort.

Mitglied inaktiv - 17.09.2017, 17:20



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In unserem fall (nicht ich selber) waren es etwas über 300. Die mutter konnte nachweisen das sie ein zimmer bei den eltern hat und es wurde weiter gezahlt.

von sterntaler82 am 17.09.2017, 19:33



Antwort auf: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Wer sagt, dass sie am bisherigen Wohnort weiterhin ein Zimmer nachweisen kann? Gesetzt, der Fall würde eintreten: Vivaviva muss zum Betriebsarzt, immer noch keine CMV Immunität und AG möchte freistellen. Angenommen sie könnte ein Zimmer bei den Eltern nachweisen. Nach 3 Wochen ruft der AG eines Abends mitten im Winter bei Schneegestöber an, sie solle eine Krankheitsvertretung im Hort machen. Dreimal darfst du dann raten, wohin der Gang gehen wird: zum Frauenarzt jammern wegen unzumutbarer Anfahrtswege. Sie befindet sich wohnhaft z.B. in Düsseldorf und am nächsten Morgen um 7:30 Uhr in Regensburg sein - 450 km. Schwanger im 6. Monat. Sie wird ganz bestimmt nicht am Abend die Koffer packen und die halbe Nacht durchfahren. Vielleicht hat sie nicht mal ein Auto. Sie wird erschöpft beim Arzt auf den Sessel sinken und sich ein Attest "geben lassen". Es ist doch utopisch, diese Konstruktion mit dem Zimmer, wenn sie in der Zeit nicht auch tatsächlich bei den Eltern wohnt. Das halte ich für rechtsmißbräuchlich. Immerhin ist das hier eine Rechtsberatung. Ich bin gespannt, was Fr. Bader sagen wird.

Mitglied inaktiv - 17.09.2017, 20:16



Antwort auf: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Wenn jemand im BV 450km weg zieht rechnet er nicht damit irgendwann in der Schwangerschaft wieder arbeiten zu müssen. Und ganz ehrlich, derjenige WILL auch gar nicht, sonst würde er es sich nicht so schwer machen. Sollte die ap umziehen und sollte der AG nach ein paar Wochen ihre Arbeitskraft einfordern wird sie sicher nicht den Aufwand betreiben den weiten Weg zu fahren und irgendwo unter kommen um zu arbeiten. Sie geht zum Arzt und lässt sich ganz gewöhnlich krank schreiben. Meine Meinung. Jeckyll PS auch ohne freie Stelle oder Personaltausch kann man in einen Hort versetzt werden. Dann ist man eben zusätzlich zum normalen Personal da. Arbeit gibt's immer genug.

Mitglied inaktiv - 17.09.2017, 21:10



Antwort auf: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Angenommen, in einer Kita werden über Nacht überraschend 3 Mitarbeiterinnen krank. Was soll der Arbeitgeber in dem Fall denn tun, wenn der Betreuungsschlüssel nicht mehr gehalten werden kann? Soll er die Kinder nach Hause schicken? Hat er denn nicht das Recht, eine Schwangere im BV, für die er eine geeignete unschädliche Tätigkeit hätte und die er dringend braucht, am selben Tag abzurufen? Schließlich wird sie ja Tag für Tag voll bezahlt! Generelles BV ist Freistellung auf Abruf. Was bedeutet das in einer Kita, einem Hort und vergleichbaren Einrichtungen, die einen bestimmten Betreuungsschlüssel halten müssen? Springerinnen müssen doch auch morgens früh auf der Matte stehen, wenn jemand krank ist. Der AG hat das Direktionsrecht und kann einsetzen wie er es für richtig hält. Weiß jemand genaueres dazu?

Mitglied inaktiv - 17.09.2017, 21:59



Antwort auf: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Sp erstmal danke für eure antworten. Eine Freundin hatte kurzfristig nen Termin vor Gericht und hat mal die Anwältin dort gefragt. Fazit ist man kann umziehen. Es besteht keine Pflicht an dem Wohnort zu bleiben zumal man ja eh nie weiß ob man danach zurück kehrt. Danke für eure antworten.

von vivaviva am 18.09.2017, 12:40



Antwort auf: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Ja natürlich KÖNNEN Sie umziehen, es wird Sie niemand hier festbinden... aber es kann sein (wie uriah ausführlich und korrekt geschildert und auch Fr. Bader anmerkte), dass es Probleme mit KK geben und Schwierigkeiten mit dem AG (sollte dieser Sie spontan benötigen) geben. Das ist einem Gericht/Anwalt, welchen Ihre Freundin gefragt hat, doch egal, ob Sie finanzielle Nachteile haben, rechtlich dürfen Sie hinziehen, wo Sie möchten. Warten Sie doch erstmal ab, ob Sie überhaupt schwanger werden vor Ihrem geplanten Umzug (anscheinend soll dieser ja recht bald über die Bühne gehen) und ob Sie überhaupt ein BV erhalten.

von Kristiiin am 18.09.2017, 12:52



Antwort auf: Umziehen während Beschäftigungsverbot

Natürlich darfst du umziehen, aber dann verlierst du den Anspruch auf Lohnfortzahlung. Warum fragst du hier, wenn du die Antworten dann doch nicht ernst nimmst?

Mitglied inaktiv - 18.09.2017, 12:54



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