Hallo Frau Bader, Ich arbeite umsatzabhängig in einer chirurgischen Praxis als Zahnärztin. Nun bin ich schwanger. Habe am 04.08 einen positiven Schwangerschaftstest beim Frauenarzt bekommen und habe es drei Tage später meinem Chef gesagt. Dieser hat mir jetzt ( 17.08) gesagt, dass ich eine Bescheinigung bringen soll und danach ein partielles Beschäftigungsverbot erhalte. Das wirkt sich aber äußerst negativ auf meinen Umsatz aus. Darf mich mein Chef mit einem geringeren Gehalt umsatzabhängig weiter beschäftigen oder ist er trotzdem verpflichtet mir mein Gehalt der letzten drei Monate zu zahlen? Was zählt eigentlich als Eintritt der Schwangerschaft? Der erste positive Bluttest oder das Datum der Bescheinigung vom Frauenarzt? Danke für Ihre Antwort. Grüße, Litz
von Litz77 am 16.08.2013, 19:10