Ummeldung des Hauptwohnsitzes ohne Zustimmung des KV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ummeldung des Hauptwohnsitzes ohne Zustimmung des KV

Sehr geehrte Frau Bader, durch die Unfähigkeit zu einer Einigung zu kommen und die Fortsetzung des Hauptkonflikts der ehemaligen Partnerschaft zwischen dem Kindsvater und mir, habe ich bei einem Termin der örtlichen Meldebehörde mein Kind und mich mit Hauptwohnsitz in meiner neuen Wohnung gemeldet. Nach der Trennung hatten unser Kind und ich unseren Hauptwohnsitz bei meinen Eltern gemeldet und das Kind hat seinen Nebenwohnsitz beim Vater, diese Regelung blieb unberührt. Der Vater hätte nur zugestimmt, wenn der Hauptwohnsitz bei ihm gemeldet worden wäre und der Nebenwohnsitz bei mir. Wir leben das Wechselmodell (50/50), wobei das Kind regelmäßig den Wunsch äußert, mehr bei mir zu schlafen, was vom KV allerdings unberücksichtigt bleibt, weswegen wir zur Erziehungsberatung gehen. Nun habe ich ihm die Ummeldung mitgeteilt und er hat mir nun vorgeworfen mich strafbar gemacht zu haben und glaubt, ich habe bei der Meldebehörde gelogen. Dies ist nicht der Fall, ich hatte die Geburtsurkunde mit GSR sowie die Bescheinigung zum Nebenwohnsitz vorgelegt, es wurde keine Unterschrift des KV verlangt. Habe ich mich jetzt strafbar gemacht? Es liegt keineswegs in meinem Interesse den Umgang zu unterbinden oder zu erschweren. Das Wechselmodell soll so fortgeführt werden, in der Erziehungsberatung wurde einzig eine Verschiebung von 2 Übernachtungen im Monat thematisiert. Der KV will nun zum Jugendamt gehen. Mit freundlichen Grüßen Fragende

von Fragende2021 am 29.01.2021, 19:48



Antwort auf: Ummeldung des Hauptwohnsitzes ohne Zustimmung des KV

Hallo, eigentlich hätten Sie ohne seine Zustimmung gar nicht ummelden können, wenn die elterliche Sorge gemeinsam ausgeübt wird. Ansonsten kommt es darauf an, wie wiet Sie umgezogen sind. Wenn es weiter ist, wird das JA auf seiner Seite stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.02.2021



Antwort auf: Ummeldung des Hauptwohnsitzes ohne Zustimmung des KV

na ohne zustimmung des vaters darf das kind nicht umziehen. das ist fakt. wie weit seid ihr jetzt weggezogen?

von mellomania am 29.01.2021, 20:08



Antwort auf: Ummeldung des Hauptwohnsitzes ohne Zustimmung des KV

Strafbar nicht. Aber du hast dir mit der Aktion im blödesten Falle ein Eigentor geschossen. Den ohne Zustimmung des Vaters darf das Kind nicht mal in die Nachbarwohnung ziehen. Das die beim Amt nicht nachgefragt haben, verwundert allerdings.

von Felica am 29.01.2021, 20:55



Antwort auf: Ummeldung des Hauptwohnsitzes ohne Zustimmung des KV

Lass ihn doch "gehen" und warte ab, was passiert. Es hat sich in der sache ja nichts geändert und wie du schreibst, die vereinbarungen bleiben davon unberührt. Wenn die meldestelle keine unterschrift verlangt, ist das deren versäumnis und nicht deins. Er kann die ja verklagen. Was ist dann gewonnen? Machtspielchen und maximal fahrkostenfreiheit für den schulweg. Kenn ich.....

Mitglied inaktiv - 30.01.2021, 08:08



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