Sehr geehrte Frau Bader, durch die Unfähigkeit zu einer Einigung zu kommen und die Fortsetzung des Hauptkonflikts der ehemaligen Partnerschaft zwischen dem Kindsvater und mir, habe ich bei einem Termin der örtlichen Meldebehörde mein Kind und mich mit Hauptwohnsitz in meiner neuen Wohnung gemeldet. Nach der Trennung hatten unser Kind und ich unseren Hauptwohnsitz bei meinen Eltern gemeldet und das Kind hat seinen Nebenwohnsitz beim Vater, diese Regelung blieb unberührt. Der Vater hätte nur zugestimmt, wenn der Hauptwohnsitz bei ihm gemeldet worden wäre und der Nebenwohnsitz bei mir. Wir leben das Wechselmodell (50/50), wobei das Kind regelmäßig den Wunsch äußert, mehr bei mir zu schlafen, was vom KV allerdings unberücksichtigt bleibt, weswegen wir zur Erziehungsberatung gehen. Nun habe ich ihm die Ummeldung mitgeteilt und er hat mir nun vorgeworfen mich strafbar gemacht zu haben und glaubt, ich habe bei der Meldebehörde gelogen. Dies ist nicht der Fall, ich hatte die Geburtsurkunde mit GSR sowie die Bescheinigung zum Nebenwohnsitz vorgelegt, es wurde keine Unterschrift des KV verlangt. Habe ich mich jetzt strafbar gemacht? Es liegt keineswegs in meinem Interesse den Umgang zu unterbinden oder zu erschweren. Das Wechselmodell soll so fortgeführt werden, in der Erziehungsberatung wurde einzig eine Verschiebung von 2 Übernachtungen im Monat thematisiert. Der KV will nun zum Jugendamt gehen. Mit freundlichen Grüßen Fragende
von Fragende2021 am 29.01.2021, 19:48