Hallo Frau Bader! Es geht ums Umgangsrecht, das vom Richter bestimmt wurden ist, ohne das ich meine Meinung dazu sagen konnte, jetzt muss sie von Freitag 13uhr bis Sonntag 18 Uhr alle 14 Tage da schlafen auf zwang!!! Denn es wurde alles ohne mich bestimmt, ist das rechtens das man die Mutter nicht mehr fragen braucht oder ihre Meinung anhört, man sagt doch immer es geht um das wohl des Kindes,oder nicht??? Meine Tochter hat wenig kontakt zu ihrem Vater,also kaum bezug und soll da gleich 2 tage schlafen, obwohl sie da noch NIE geschlafen hat, das wird aber meiner Meinung nach in die hose gehen,denn meine tochter hat Ängste usw und ist in Psychotherapeutischer Behandlung, und sie schläft nicht in ihrem eigenen Bett, sondern bei mir mit im grossen Bett... Sogar der Kinderarzt hat gesagt das sie da noch nicht schlafen soll,weil sie so unter ängsten leidet, das problem ist das es dem Richter nicht interessiert,was ein Kinderarzt per Attest ausstellt. Wie verhalte ich mich denn jetzt, weiß leider nicht mehr weiter ?? Danke für ihre hilfe... LG
von JeeKayLou2009 am 17.09.2011, 22:29