Guten Tag,
wir haben folgendes Problem: Vom Vater meiner Kinder ( 3 + 5 J.) habe ich mich vor ca. 3 Jahren getrennt. In den ersten beiden Jahren nach der Trennung war noch 3mal da, hat 5 oder 6mal angerufen - sonst nichts und seit einem Jahr gab es gar keinen Kontakt mehr, bis gestern. Die Kinder können mit ihm als Person nichts anfangen, haben jeglichen Bezug verloren. Er verlangt nun, die Kinder sehen zu dürfen, aber ich möchte das nicht. Er ist Alkoholiker, hin und wieder mal trocken aber unberechenbar und weder die Kinder noch ich möchten ihn hier sehen.Seit 2 Jahren lebe ich in einer neuen Partnerschaft, die Kinder wachsen hier geliebt und behütet auf, für sie ist mein neuer Lebensgefährte ihr Papa. Wir haben mit dem biologischen Vater meiner Kinder viel Schlimmes erlebt und sind froh das es vorbei ist. Was kann ich tun?
Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 26.03.2011, 18:23
Antwort auf:
Umgangsrecht?
Hallo,
so bitter es für Sie sein mag, er ist der Vater und hat, genau wie die Kinder, einen Anspruch. Wenden Sie sich an das Ja - am besten wäre am Anfang die Ausübung des Umgangsrecht in betreuter Form, also unter Anwesenheit eines Mitarbeiters des JA.
Sie müssen schon Gefahr für die Kinder nachweisen, um das Umgangsrecht ganz zu unterbinden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.03.2011
Antwort auf:
Umgangsrecht?
Hallo,
grundsätzlich haben die Kinder ein recht auf Umgang mit dem Vater. Und der Vater ein Recht auf Umgang mit seinen Kindern.
Und der jeweils andere Elternteil hat den Umgang zu ermöglichen UND zu fördern.
Das steht klar im BGB.
Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann der Umgang unterbleiben.
So und nun musst Du nachweisen, dass das Kindeswohl gefährdet ist, wenn die Kinder Umgang mit dem Vater haben.
Davon ab: Du hast den Vater einige Zeit = Jahre nicht gesehen. Woher weißt Du denn, wie es ihm jetzt geht?
Evtl. ist er trocken und / oder in Therapie?
Ich würde an Deiner Stelle den Umgang nicht pauschal gänzlich ablehnen, damit wirst Du kaum durchkommen.
Aber man kann gewisse Prämissen setzen:
- der Umgang muß regelmäßig sein.
Der Umgang muß langsam eingeführt und dann langsam gesteigert werden.
Ich würde zu beginn auf begleiteten Umgang bestehen.
ER muss zeigen, dass es ihm ernst ist.
Den Kindern bringt es nichts, wenn das ein kurzes Intermezzo ist/wird.
Ich würde also ein Gespräch mit dem Jugendamt und dem Vater zusammen führen und dort die Spielregeln für die kommenden Monatefestlegen.
Übrigens: ob DIR (und deinem Lebensgefährten) das alles so passt, hat nicht zu interessieren...
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 26.03.2011, 21:31
Antwort auf:
Umgangsrecht?
desirée hat schon das wichtigste geschrieben und ich kann das aus eigener erfahrung nur bestätigen.
der vater hat das recht ( die kinder natürlich auch, selbst wenn du das nicht für gut empfindest ) und du wirst mit deinen bedenken sofort abgeschmettert werden.
wenn er sich ein bißchen auskennt, wird er erst das jugendamt bemühen und dann ggf das gericht.
komm ihm zuvor und wende dich ans jugendamt, die werden einen kompromiss suchen evtl einen betreuten umgang.
nur daß er wissentlich bis vor einem jahr alkoholkrank war, reicht keinesfalls aus, den umgang zu verwehren.
Mitglied inaktiv - 27.03.2011, 17:44