Hallo liebe Frau Bader, hat ein Vater das Recht, es einzufordern, dass das Kind -wenn er es sehen möchte- zu IHM KOMMEN MUSS, d.h. zB im Fall, dass das Kind mit Mutter und deren "neuen" Ehemann in Frankfurt lebt und der leibliche Vater in Hamburg: Das Kind möchte absolut nicht nach Hamburg zum Vater (obwohl die Mutter dem Kind gut zuredet -wie sehr sich Papa freuen würde und wie toll es ist, eine neue Stadt zu erkunden...- und es in sofern dem Vater gegenüber nicht negativ beeinflusst wird). Der Vater stellt sich "stur" und ist der Auffassung, er möchte kein Hotelzimmer in Frankfut nehmen, um ein Wochenende mit dem Kind zu verbringen und er möchte gerichtlich EINFORDERN, dass das Kind regelmäßig zu ihm zu Besuch käme...!?!? Gibt es hier eine allgemeine Rechtsprechung, oder ist es immer individuell zu entscheiden?? Danke vielmals und LG