Frage: Umgangsrecht

Hallo, ich lebe getrennt vom KV,unsere Tochter ist nun 10 Monate... der Umgangskontakt ist zur Zeit so jedes 2. WE von Samstag 12 Uhr- Sonntag 15 Uhr ( Uhrzeiten hält er nie ein) ,meine Einverständniss wurde nicht erfragt...nehme es aber nun hin!! (weil ich dachte so haben Großeltern auch was davon....was leider nicht ist.da der Sohn den Umgang verwehrt ---> ich finds traurig). Thema Urlaub,er wollte sie für paar Tage geholt haben ,hat er aber nicht getan !!! So nun zu meinen Problemen: 1. Vor 3 Wochen wollte er mit unserer Maus übers WE auf ein Bauerhof fahren, dies verneinte ich , da sie davon nichts habe , sie über 2h im Auto unterwegs gewesen wäre, und es die Maus überfordert hätte (ungewohnte Umgebung,etc) das sah er überhaupt nicht ein... Ende vom Lied er wollte nur mit unsere Maus zu seiner neuen Freundin die sich gerade mal 4 Wochen kennen..(Info von der Mutter des KV) Kann ich das weiterhin verneinen, das ich das nicht wünsche?? 2. Leider kann ich mit dem KV nicht friedlich mich auseinandersetzen, er bestimmt alles ... Was kann ich da tun`? Gibt es geregelte Besuchszeiten wo man sich nach richten kann (z.B. an Ostern, oder Geburtstag ) Bin etwas ratlos.. Ich hoffe man kann verstehen, womit ich hinaus möchte?! LG

von Teufelin0705 am 04.03.2014, 18:52



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, 1. Er darf das Kind mit zur Freundin nehmen 2. Auch auf den Bauernhof - wenn da keine Kindeswohlgefährdung gegeben ist 3. Schalten Sie das JA zur weiteren Regelung ein. Er hat auch Rechte an Ostern etc. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.03.2014



Antwort auf: Umgangsrecht

Mach einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt und macht eine schriftliche Umgangsvereinbarung. Sorry, aber Du willst nicht dass das Kind seine Neue sieht und bist selbst einen Monat nach der Trennung vom Neuen schwanger geworden. Hör bitte mit Machtspielchen auf. Es ist super dass er Zeit mit dem Kind verbringen will und was spricht gegen einen Bauernhof. War unserer auch schon mit bereits 6 Monaten. Genau das meinte ich unten, lass ihn Vater sein und bevormunde ihn nicht. Feste Zeiten und die Gestaltung ist sein Ding. Seine Eltern kannst Du auch besuchen wenn Dir der Kontakt wichtig ist. Was ist super finde, aber Du kannst ihm nicht diktieren was er in seiner Zeit mit dem Kind macht. Genauso wie er Dir nichts vorschreiben darf.

von Sternenschnuppe am 04.03.2014, 19:22



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, also es hat nichts mit Machtspielchen zutun, oder das ich den Kontakt zu seiner neuen Partnerin verneine... weil dann dürfte sie ja auch nicht meine Tochter mit ihm abholen...also das ist quatsch!! Ich war die jenige die Anfangs unsere Tochter ständig zu ihm gebracht hat und auch wieder abgeholt und dieses 2x mal die Woche und das führte NIE zu irgendwelchen Problemen... deshalb verstehe ich jetzt diese Spielchen von ihm nicht, Und das ich vom neuen Partner schwanger bin, tut nichts zu diesem Beitrag bei, das war nicht meine Frage!! Mir geht es hier allein darum wie man eine friedliche Regelung finden kann, sodaß alle einverstanden sind... Vom Jugendamt und Umgangsvereinbarung will mein Ex absolut nichts wissen...

von Teufelin0705 am 04.03.2014, 19:34



Antwort auf: Umgangsrecht

Wen er euer Kind mit zu seiner Freudnin nehmen will - seine Sache. Wenn er in er Besuchszeit auf den bauernhof will - seine Sache. da hast Du kein Mitspracherecht, ausser es würde das Wohl des Kindes gefährden. Und das ist wohl nicht wirklich der fall. Ob er in der zeit die Großeltern besucht - seine Sache. Er kann die zeit gestalten wie er mag, und die zeiten welche er jetz nutzt, stehen ihm auch sicherlich mind. zu. Und 2 Std Autofahrt ist auch 100% nicht zuviel für ein 10 Monate altes Kind. Das er alles bestimmt kann ich echt nicht erkennen, eher gegenteilig. Sonst wäre er nämlich, auch gegen deinen Wunsch, übers WE auf den bauernhof gefahren. Oder aber mit Kind zur Freundin. Ich bezweifel auch das ihr euch da wie vernünftige, erwachsenen Eltern einigen könnt. Scheint echt beide eure Probleme damit zu haben - auf Kosten eurer Tochter. Das heißt nicht, das ich den einen besser gutheiße als den anderen, dafür kenne ich euch nicht. Aber so mein Eindruck halt durch das was Du schreibst. Beispiel, zum einen sagst Du (anklagend mein Eindruck), das er den versprochenen Urlaub nicht eingehalten hat, bestimmst aber gleichzeitig, er darf nicht übers WE auf einen bauernhof "weil ungewohnte Umgebung". Was udn wie stellst Du dir denn einen "Urlaub" vor? Und es ist schon etwas "komisch", wenn Du sofort schwanger wirst, ihm aber verbietest das Kind mitzunnehmen damit er seine neue Partnerin kennenlernt. Wozu du im übrigen kein recht hast!. Du hast Dir doch auch das Recht rausgenommen und deinen neuenn Freund gleich der Tochter gezeigt. Warum sollte das besser sein als das was der Kindsvater tut? Nimms echt nicht für ungut, aber ihr macht gerade den absoluten kardinalsfehler, Ihr seit BEIDE Eltern, mit GLEICHEN Rechten, Pflichten und verantwortungen. Also handelt auch beide danach- als GEMEINSAME Eltern. Und laßt eure persönliche Beziehung endlich weg. ich weiß, das ist sicherlich nicht das was man hören will und mag, aber ich hoffe trotzdem, das Du mal etwas darüber nachdenkst, und zwar ohne Emotionen (was verdammt schwer ist, keine Frage) und vielleicht, nur vielleicht, Dir mal die Frage stellst, könnte da was dran sein.... Dann wäre schon verdammt viel geholfen. Nimms also nicht als Angriff, sondern als "Nachdenker"

Mitglied inaktiv - 04.03.2014, 21:38



Antwort auf: Umgangsrecht

Hallo, Geregelte Besuchszeiten gibt es meistens, aber es kommt auf die Eltern an diese auch umzusetzen. Wenn er nicht mit aufs Jugendamt möchte dann müsst ihr zu zweit versuchen einen Umgangsplan zu erstellen. Deine Vorstellungen, seine Vorstellungen und dann einen Kompromiss finden. Geht das auch nicht, dann zum Familiengericht und dort vom Richter den Umgang regeln lassen. Geregelte Besuchszeiten: jedes 2. Wochenende, die hälfte der Ferien, die hälfte der Feiertage. Geburtstage bei der KM. Wobei ich das mit die Geburtstage nicht so eng sehe, Geburtstag so wie Umgang stattfindet. Wo, mit wem und wie er den Umgang macht geht dich nix an.

von sammyasz am 05.03.2014, 12:33



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