Frage:
Umgangsrecht oder lieber gemeinsames Sorgerecht?
Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage, die uns sehr beschäftigt.
Mein Freund ist vor knapp 4 Monaten Vater geworden. Seine Ex Freundin hat sich bereits zum Anfang der Schwangerschaft von ihm getrennt.
Seit der kleine Mann auf der Welt ist, hat er noch nicht allzu oft die Gelegenheit bekommen ihn zu sehen.
Er arbeitet in Hamburg und ist nur am Wochenende hier in Rostock, was das ganze natürlich erschwert. Wenn er dann zum Wochenende hier ist und sich mit seiner Ex Freundin in Verbindung setzt, sagte diese, dass sie keine Zeit hat und er den Kleinen nicht sehen kann. Er war jetzt 5Tage hier "Zuhause" auf Grund des Feiertages und hatte in den Tagen nur einmal die Chance bekommen, seinen Sohn für lächerliche 2 Stunden zu sehen.
Das Sorgerecht liegt bei der Kindesmutter. Dennoch hat er ja Rechte als Vater. Wir wissen nicht ob es nun sinnvoll wäre das gemeinsame Sorgerecht durchzusetzen ( da er ja nur am Wochenende hier ist) oder vom Familiengericht bestimmen zu lassen, dass er seinen Sohn wenigstens jedes zweite Wochenende zu sich holen kann. Nur damit er sein Kind wenigstens regelmäßig sehen kann.
Die Kindesmutter zieht es am Wochenende immer vor feiern zu gehen, gibt den kleinen bei Ihrer alkoholkranken Mutter ab und wenn er sich anbietet ihn zu sich zu holen, dann blockt sie dieses ab. Er muss förmlich betteln ihn sehen zu dürfen und wenn sie mal zusagt, dann nur für 1-2 Stunden.
Hier in Rostock wohnt er am Wochenende bei seiner Großmutter.
Unter anderem hat sie ihm untersagt, dass der Kleine dort übernachten darf bzw überhaupt hindarf, weil sie seine Großmutter "nicht mag". Das ist natürlich eine lächerliche Begründung meines Erachtens.
Ich habe viele Artikel im Internet gelesen, dass das mit dem Umgangsrecht und Sorgerecht ab diesem Jahr für unverheiratete Väter anders gehandhabt wird. Daher sind wir ein wenig verunsichert. Der Gang zum Jugendamt ist natürlich unumgänglich, trotzdem wollten wir Sie vorher um Ihren Rat bitten, damit wir dort nicht stehen und "ins kalte Wasser geworfen werden" und uns ein wenig vorbereitet haben.
Wir hoffen sie können uns weiterhelfen.
Vielen lieben Dank im Vorraus!
von
Roschtockarin
am 06.10.2013, 21:03
Antwort auf:
Umgangsrecht oder lieber gemeinsames Sorgerecht?
Hallo,
Sorgerecht= Entscheidung bei wichtigen Dingen
Umgangsrecht= Besuchsrecht
Er soll sich an das JA wenden!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2013
Antwort auf:
Umgangsrecht oder lieber gemeinsames Sorgerecht?
Klar kann er das Sorgerecht beantragen.
Aber das hat mit seinem Recht auf Umgang nichts zu tun. Vor allem sollte er sich um regelmäßigen Umgang bemühen und nicht nur gelegentlich. Dazu würde ich zunächst mal mit dem Jugendamt in Kontakt treten und eine gütliche Regelung suchen. Dann hat er auch vor Gericht wesentlich bessere Karten, falls es dahin kommt.
von
Pamo
am 06.10.2013, 21:27
Antwort auf:
Umgangsrecht oder lieber gemeinsames Sorgerecht?
Geht uns eher darum ob er dann bessere Karten hat es durchzusetzen, dass er sein Kind sehen kann! Sie kann es ihm ja nicht verbieten, was sie aber weitgehend tut....Ob seine "Rechte" dann größer sind wenn auch gemeinsam Sorge trägt oder ob wir uns erst einmal aufs Umgangsrecht konzentrieren sollen...
von
Roschtockarin
am 06.10.2013, 21:57
Antwort auf:
Umgangsrecht oder lieber gemeinsames Sorgerecht?
Ab zum Jugendamt mit ihm.
Das zeigt Lösungswillen und die Bereitschaft sich Hilfe zu holen.
Die sagen auch vor Gericht aus und somit macht es einen guten Eindruck.
Hat er die Vaterschaft anerkannt ? Ist unstrittig dass er der Vater ist ?
Zahlt er Unterhalt ?
Er hat ein Recht auf Umgang und neuerdings auch auf das GSR.
Das Kind ist allerdings noch sehr klein, sofern es noch gestillt wird kann er es kein ganzes WE mitnehmen ( wohin darf sie nicht entscheiden ) , aber Regelmäßigkeit ist sehr wichtig und da sollte er auf jeden Fall am Ball bleiben.
Sorgerecht auf jedem Fall gleich beantragen wenn das Gespräch dazu beim JA scheitert. Auch da ist der erste Gang ein Gespräch mit der Mutter.
Was hat sie denn gegen ihn ? Ist irgendwas vorgefallen was dieses Verhalten erklärt ?
von
Sternenschnuppe
am 07.10.2013, 07:06
Antwort auf:
Umgangsrecht oder lieber gemeinsames Sorgerecht?
Ich glaube nicht, dass er da bessere Karten hat. Er hat auch ohne Sorgerecht ein Umgangsrecht.
Allerdings würde ich persönlich sowieso das Sorgerecht beantragen, weil ich an wichtigen Entscheidungen beteiligt werden wollte wie Wahl der Schule etc.
Bspw. dafür sorgen, dass sie nicht einfach mit dem Kind 500 km weit weg zieht und damit faktisch mein Umgangsrecht aushebelt. Bisher darf sie DAS nämlich tun.
von
Pamo
am 07.10.2013, 09:22
Antwort auf:
Umgangsrecht oder lieber gemeinsames Sorgerecht?
Wie gesagt, der Weg zum Jugendamt ist unumgänglich, das sagte ich ja ;)
Nein, was sie für Sorgen hat weiß keiner, isn halt 'n Fall für sich.
Die Vaterschaft hat er anerkannt, aber mittlerweile zweifelt er ein wenig an der Vaterschaft. Wenn er ihr sagt, dass er einen Test bestellen will und die den dann beim Arzt machen sollen, dann fallen ihr immer Gründe ein das zu unterbinden. Oder sie lässt sich ausreden einfallen, wie zB es würden Extrakosten anfallen, wenn die das bei ihrer Hebamme machen, die würde dafür auch nochmal 250,-EUR kassieren. Was natürlich auch völliger Quatsch ist, sie muss nur anwesend sein, mehr nicht.
Und dann kommt sie mit irgendwelchen dummen Aussagen wie "ja, mach doch ein Test und geh zum Gericht und nehm mir das Kind weg" . Wie auch immer sie auf so einen Schwachsinn kommt.
Also ich denke mittlerweile, dass das gemeinsame Sorgerecht auch die sinnvollste Lösung ist. Wenn sie dann irgendwelche Unterschirften etc brauch muss sie eben bis zum Wochenende warten, bis er wieder Zuhause ist.
Sie stillt das Kind nicht, sie gibt es am Wochenende immer zu ihrer Mutter und ist jedes!!! Wochenende in einer Diskothek anzutreffen. Das fing schon kurz nach der Geburt an. Dazu kommt wie gesagt noch, dass ihre Mutter ein großes Alkoholproblem hat. Dieses werden wir dann auch beim Jugendamt erwähnen müssen.
Was kann er denn tun damit er seinen Sohn endlich mal für länger als 2 Std zu Gesicht bekommt? Das Umgangsrect besagt doch, wie der Name sagt, den Umgang. Er ist doch daran gebunden den Kleinen nur bei ihr in der Wohnung zu sehen oder? Das wäre ja dann nur das Besuchsrecht.
Lg
von
Roschtockarin
am 07.10.2013, 12:41
Antwort auf:
Umgangsrecht oder lieber gemeinsames Sorgerecht?
*Er ist doch NICHT daran gebunden, den Kleinen nur bei ihr in der Wohnung zu sehen?* ,sollte es heißen.
Und ja, er zahlt Unterhalt. Den 100% Satz von 225,-EUR, der so allerdings nicht vom Jugendamt festgelegt wurde, da haben sich die beiden so geeinigt.
von
Roschtockarin
am 07.10.2013, 12:46