Hallo zusammen ,
Folgendes Problem . Vor 12 Jahren war ich mit einem Mann zusammen den ich kennenlernte als ich im dritten Monat schwanger war . Ich muss dabei sagen , dass ich den leiblichen Vater nicht kenne da ich mit 18 vergewaltigt wurde und dadurch schwanger wurde .Ich hatte niemanden . Weder Mutter oder Vater und hab das alles alleine durchgezogen die letzten Jahre . Jedenfalls , hat dieser Mann damals die Vaterschaft anerkannt obwohl wir beide wussten , das er nicht der leibliche Vater ist ! Ich dachte damals auch , in meinem jugendlichen Leichtsinn das ich mit diesem Mann zusammen bleibe ! Ich war 18 !
Jedenfalls hat mich dieser Mann Anfang des Jahres kontaktiert und wollte von mir , dass ich ihm schriftlich geben soll das ich auf den Unterhalt verzichte . Ich sehe natürlich ein das er keine Lust hat für ein fremdes Kind in dem Sinne zu zahlen aber nach 10 Jahren jetzt ? Er hat mir damit gedroht das umgangsrecht einzufordern .
Heute kam dann der Brief , ein weiteres Jahr später !
Hab ich mich damals strafbar gemacht mit der Angabe er sei der Vater ? Obwohl er es wusste ? Und was hab ich für Möglichkeiten ? Ich möchte das meinem Kind nicht antun
Danke im Voraus
Tanne
von
Tanne85
am 11.11.2016, 19:55
Antwort auf:
Umgangsrecht obwohl nicht leiblicher Vater ?
Hallo,
ich fasse zusammen: Sie haben gemeinsam (!) eine Falschaussage gemacht, er hat Unterhalt gezahlt und Sie wollen ihm trotzdem das Umgangsrecht verweigern?
Entweder er ist auf dem Papier der KV - dann hat er auch Umgangsrecht, oder nicht . dann bekommen Sie auch keinen Unterhalt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2016
Antwort auf:
Umgangsrecht obwohl nicht leiblicher Vater ?
Du hast bei den Angaben zur Geburtsurkunde gelogen.
Wissentlich.
Das ist strafbar, sofern es verfolgt wird.
Zahlt er denn Unterhalt?
von
Sternenschnuppe
am 11.11.2016, 20:59
Antwort auf:
Umgangsrecht obwohl nicht leiblicher Vater ?
Hallo,
zu Deinen Fragen:
1. Die Strafbarkeit (sofern man der Meinung folgt, dass es strafbar ist ... was schon sehr umstritten ist) ist nach 12 Jahren verjährt, daher kannst Du nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus hätte er sich mit strafbar gemacht, denn er muss die Vaterschaft ja auch anerkannt haben.
2. Da die Anfechtungsfristen für die Vaterschaft abgelaufen sind, IST er der Vater. Mit allen Rechten und Pflichten. Er muss also Unterhalt zahlen ... kann aber genauso den Umgang fordern und sogar das gemeinsame Sorgerecht einklagen. Dein Kind hat auch die vollen Erbschaftsansprüche gegenüber ihm.
3. Du kannst nicht auf Unterhalt verzichten - derzeit brauchst Du ihn vielleicht nicht. Aber es könnte eine Situation kommen, wo Du darauf angewiesen bist. Dann würden die Sozialstellen an Dich herantreten und die Verzichtserklärung wäre ein riesen Problem.
Mitglied inaktiv - 12.11.2016, 14:43