Frage: Umgangsrecht ignorieren

Hallo, mein Sohn ist jetzt 16 Wochen alt und ich habe mich direkt nach der Entbindung vom Vater getrennt. Leider ist es so, dass der Vater nicht mit der Trennung zurecht kommt und ständig Streit sucht, mich provoziert und mit Gerichtsverfahren droht. Es scheint ihn auch nicht zu stören, wenn unser Sohn dabei ist. Mich persönlich stresst das jedes Mal extrem und das überträgt sich auch auf den Kleinen. Er findet, dass ich mich bei ihm melden sollte, wenn er das Baby sehen kann. Ich muss aber ehrlich gestehen, dass ich das komplett albern finde und im Traum nicht daran denke, und ich hab ihm ganz klar gesagt, dass er sich melden muss, wenn er ihn sehen möchte. Jedoch kann ich mit ihm nicht sprechen, weil er um jeden Preis recht haben will, und dann eskaliert jedes Gespräch mit ihm und ich muss ihn aus meiner Wohnung schmeißen, habe ihm auch schon öfter mit der Polizei gedroht, weil er allem Anschein nach nur vorbeikommt, um extrem aggressiv mit mir zu streiten. Ich glaube auch, dass er das Baby nur als Vorwand nimmt. Daher will ich ihn im Prinzip nie wieder sehen, weil ich nicht zulasse, dass vor unserem Kind gestritten wird oder noch schlimmeres passiert, ich trau ihm alles zu. Darf ich den Kontakt einfach abbrechen und ihm mein Baby vorenthalten? Inwiefern hab ich das Recht dazu? Was kann ich tun, um diesem Stress für mich und mein Baby aus dem Weg zu gehen? Vielen Dank schonmal. Freundliche Grüße

von Jules McGee am 18.06.2016, 17:24



Antwort auf: Umgangsrecht ignorieren

Hallo, sobald feststeht, dass er der KV aus, muss eine Regelung festgelegt werden. Feste Zeiten. Wenden Sie sich an das JA: Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2016



Antwort auf: Umgangsrecht ignorieren

Ich sollte vielleicht noch hinzufügen, dass ich das alleinige Sorgerecht habe und die Vaterschaft erst am 20.6., also am Montag anerkannt wird, jedenfalls ist das der Plan.

von Jules McGee am 18.06.2016, 17:33



Antwort auf: Umgangsrecht ignorieren

Nein, dazu hast Du nicht das Recht, denn das Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater. Jedoch musst Du Dir nicht alles gefallen lassen. Habt ihr am Montag einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt ? Dann macht dort gleich einen Umgangsplan. Verbindliche Tage, verbindliche Zeiten, Spielregeln. Er kann sein Kind besuchen, kuscheln, wickeln, Baden, füttern ( falls Flasche). Er besucht sein Kind, nicht Dich ! Klappt das nicht, mit Ansage beim Jugendamt warum die Besuche einstellen und das Jugendamt auffordern den Umgang zu begleiten. Keiner kann Dich zwingen Dich in Deiner Wohnung anschreien zu lassen. Alternativ kannst Du ihm das Kind an der Türe übergeben und er darf 2 Stunden um den Block schieben. Geht es ihm ums Kind macht er es. Geht es um Dich wird er den Umgang selbst einstellen. Du nicht,aber Deine Grenzen ziehen.

von Sternenschnuppe am 18.06.2016, 17:49



Antwort auf: Umgangsrecht ignorieren

Solange die Vaterschaft nicht abschließend geklärt ist, musst du gar nicht mit dem Mann sprechen oder ihn sehen. Danach regelt ihr den Umgang verbindlich und zwar ihne deine Anwesenheit dabei.

von Pamo am 18.06.2016, 18:04



Antwort auf: Umgangsrecht ignorieren

was ich noch bei sternschnuppe ergänzen möchte: du musst ihn nicht in deine Wohnung lassen. floe

von la-floe am 18.06.2016, 19:39



Antwort auf: Umgangsrecht ignorieren

Genau, das stimmt. Hatte ich oben nicht deutlich geschrieben ;-) In der Wohnung ist es für ihn natürlicher einfacher sich mit Windeln und Co vertraut zu machen. Und das solltest Du ( also das vertraut machen ) unterstützen. Irgendwann kann er das Kind alleine mitnehmen und daher ist es in aller Interesse wenn er das Kind von Anfang an versorgen kann. Zieh Dich da aber raus, er kann ins Kinderzimmer, soll sich mit dem Kind beschäftigen, nicht mit Dir ! Und lass ihn wuseln. Bei jeglichen Diskussionen sofort vor die Tür setzen. Sofern Du es in Deiner Wohnung nach ! einem Gespräch beim Jugendamt noch einmal versuchen willst .

von Sternenschnuppe am 18.06.2016, 22:51



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