Frage: Umgangsrecht der Großeltern

Hallo Frau Bader, ich lebe seit 6 Jahren vom KV meines großen Sohnes (7,5 Jahre) getrennt. Nach vielen Schwierigkeiten mit dem Umgang (geprägt von Unregelmäßigkeiten und Desinteresse seitens des KV) haben wir nun seit ca 3 Jahren die Regelung, dass das Kind einmal in der Woche über Nacht bei ihm ist. Seit der Trennung geht der KV wenn mein Sohn bei ihm ist mit ihm zu seinen Eltern. Mein Verhältnis zu den Eltern war immer schon neutral-distanziert. Ich habe wenig Vertrauen zu ihnen, da sie in meinen Augen keinen kindgemäßen Umgang pflegen. Mein Sohn mag sie ganz gern, von inniger Beziehung würde ich aber nicht sprechen. Nun ist es so, dass der Vater des KV mir plötzlich und ohne Vorankündigung geschrieben hat, er würde rechtliche Schritte einleiten, wenn sie meinen Sohn nicht öfter und regelmäßig sehen dürfen, Ich vermute, sie haben sich mit dem KV gestritten und wollen den Kontakt zum Enkel aber nicht verlieren. Seine Forderung besteht in regelmäßgen Übernachtungen und mindestens einer Woche gemeinsamen Urlaub pro Jahr. Meine Frage ist, inwieweit ist dies zulässig? Was kann er denn wirklich erwirken? Ich habe den Umgang ja nie verboten oder nicht zugelassen, sie haben ihn seit Geburt regelmäßig gesehen, aber ihm ist das nun plötzlich zu wenig ihn einen Nachmittag in der Woche zu sehen. Ich möchte gerichtliches vermeiden, da ich auch meinen Sohn soweit es geht aus dieser Diskussion raushalten will. Vielen Dank!

von doppelmami_0811 am 23.10.2015, 07:35



Antwort auf: Umgangsrecht der Großeltern

Hallo, rechtl. sieht es vllt. nicht gut für sie aus u auch die Email hätte man netter schreiben können. Gleichwohl sind Sie für das Kind wichtig u ich würde versuchen, eine win-win Lösung zu schaffen, damit der Kontakt nicht zerstört wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.10.2015



Antwort auf: Umgangsrecht der Großeltern

Die Mail ist sehr dreist. Rechtlich haben sie keine Chance, sie haben das Kind nicht 3 Jahre 3x die Woche betreut. Solche Großeltern haben Chancen, da es dem Kindeswohl schaden könnte, wenn der Kontakt abbricht. Sieht bei Euch ja anders aus. An Deiner Stelle würde ich Deinen Ex ansprechen und fragen was vorgefallen ist, dass sein Vater Dir mit Gericht droht. Vielleicht bist Du dann schlauer was dahinter steckt. Und dann den Sohn fragen wie er dazu steht, er ist alt genug dies zu entscheiden, ob er da gern ist, und mal zwischendrin sein möchte. Wenn er das bejaht, dann das Gespräch suchen und dabei sehr deutlich sagen wie verletzend diese Mail war ! Es sind ja nun einmal Oma und Opa, und vielleicht kann es eine Bereicherung sein trotz dieser unsäglichen Mail. Wer weiß was der KV denen so über Dich erzählt hat ? Er darf das Kind nicht öfter sehen etc. Könnte ja sein, und die haben da eine ganz andere Geschchte aufgetischt bekommen ?

von Sternenschnuppe am 23.10.2015, 07:52



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