Frage:
Umgangsrecht/Sorgerecht
Sehr geehrte Frau Nicola Bader! Meine unglaubliche Geschichte ! Nachdem ich mich von meinem damaligen langjährigen Freund nun endlich getrennt hatte lernte ich kurze Zeit später meinen Mann kennen. Meinem damaligen Freund viel das schwer zu verstehen. Leider wohnte er in der kennenlernzeit noch bei mir. Er wurde in jener Nacht sehr laut und aus Angst das mein Vermieter die Polizei rufen könnte ging ich ins Bett und hoffte seine Wutausbrüche damit zu beenden. Leider war dem nicht so und es entstand unfreiwilliger Geschlechtsverkehr .um dem zu entkommen fuhr ich die nächsten Wochen zu meinem Mann. Setzten ihm eine Frist das er endlich aus meiner Wohnung ausziehen soll. Auch mein Mann und ich hatten Verkehr. Anhand Rechnereien ist nicht festzustellen wer der biologische Vater meines Kindes ist. Heute ist unser Kind 11 Wochen alt. Es kam ein anwaltsschreiben das mein ex das umgangsrecht einfordert ohne zu wissen ob er der biologische Vater ist. Das Kind trägt den Namen meines ehemannes und er steht auch in der Geburtsurkunde. Hat also alle rechtlichen Pflichten übernommen. Das Ergebnis des Vaterschaftstest steht aus, ist aber in Arbeit. Verkürzen sie mir bitte die Wartezeit um das beste aus der jetzigen Situation zu machen. Sind wir verpflichtet ihm das umgangsrecht zu gewähren? Ihn in unser Haus zu lassen ? Nur weil er die Vermutung hat der Erzeuger zu sein ? Wie geht man weiter vor? Er zerstört unsere kleine heile Familie und ich kann nichts dagegen tun? Sollte er wiedererwarten der Erzeuger sein, wird er über kurz oder lang das alleinige Sorgerecht beantragen. Wie können wir uns wehren ? Sein Anwalt schreibt : zum Wohle des Kindes ... Ha,ha! Durch den Druck den er ausübt kann ich kaum noch essen, habe demnach wenig Muttermilch. Zum Wohle des Kindes... Die Vorstellung das ich mit diesem kranken Menschen für die nächsten 18 Jahre auseinandersetzten muss und ihm evt. Unser Kind übergeben muss belastet uns sehr.vielen Dank im Voraus
von
Mathilde age
am 04.03.2016, 08:09
Antwort auf:
Umgangsrecht/Sorgerecht
Hallo,
irgendwie finde ich die Geschichte etwas merkwüdig. Warum haben Sie ihn nicht angezeigt? Jetzt dürfte es dazu zu spät sein.
Er wird deshalb, sowieso ungeachtet dessen, mit dem Kind ein Umgangsrecht haben - und Unterhalt zahlen müssen, wenn er der KV ist
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2016
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Umgangsrecht/Sorgerecht
Du musst Dich kürzer fassen, in der Regel liest Frau Bader so lange Texte nicht.
Hat er denn auf Vaterschaftsfeststellung geklagt ?
Solange er nicht eingetragener Vater ist hat er gar keine rechtliche Verbindung zu dem Kind. Also auch keinerlei Rechte.
Ist er der Vater, dann hat er ein Umgangsrecht und muss auch Unterhalt zahlen. Wie der Umgang dann ausgestaltet wird könnt ihr dann sehen, bei Jugendamt oder Gericht.
Hast Du die Vergewaltigung damals angezeigt?
Das alleinige Sorgerecht wird er nicht bekommen, das Kind hat den Lebensmittelpunkt bei Dir und so Verfahren dauern auch recht lang.
Die Feststellung der Vaterschaft meines Ex hat ein Jahr gedauert.
Von daher lehne Dich entspannt zurück.
von
Sternenschnuppe
am 04.03.2016, 08:22
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Umgangsrecht/Sorgerecht
Du hast damals hoffentlich Anzeige erstattet? Ich kann mir aufgrund Deiner Angaben nicht vorstellen, dass er überhaupt ein Recht zugesprochen bekommt, für den Fall das er der leibliche Vater ist. Weder geteiltes, noch alleiniges Sorgerecht. Nehmt Euch schnell einen Anwalt! Ich hätte den Vaterschaftstest nur für mich privat machen lassen ( Ehemann/ Kind). Um Klarheit zu erhalten. Dann hätte der Ex erst einmal auf einen Vaterschaftstest klagen können. Damit hätte man es ihm schwerer machen können. An sich bin ich wirklich dafür, dass alles nach Recht und Ordnung läuft und Väter zu ihrem Recht kommen aber Du schreibst ja unfreiwillig... Wünsche Dir alles Gute.
Mitglied inaktiv - 04.03.2016, 08:41
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Umgangsrecht/Sorgerecht
Nix angezeigt hat, es keine Verurteilungen in diese Richtung gibt, wird er alle Rechte bekommen und ggf. auch das gemeinsame Sorgerecht.
Das klingt jetzt ganz böse, so ist es gewiss nicht gemeint, aber sie hat sich dazu entschieden dieses Kind auszutragen, also auch akzeptiert dass er möglcherweise der Vater ist.
Es bleibt zu hoffen dass der jetzige Mann der Vater ist.
Solange das nicht geklärt ist würde ich jeden Kontakt einstellen, prüfen ob man jetzt noch anzeigen kann, Nachbarn mobilisieren auszusagen über den Lärm, was sie mitbekamen, Freundinnen denen sie kurz danach erzählte etc.
Wenn er der Vater ist, dann ist ja bewiesen dass es Geschlechtsverkehr gab.
von
Sternenschnuppe
am 04.03.2016, 08:52
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Umgangsrecht/Sorgerecht
der ex muß doch erst mal die vaterschaft des ehemannes anfechten und dann wird ein vaterschaftstest vom gericht veranlasst. ist er der vater, muß er auch die kosten dafür tragen und dann geht erst mal der zinnober mit dem unterhalt los. ob er das alles auf sich nehmen will?? ist er denn solvent?
ich würde mir aber auf jeden fall schon mal einen anwalt suchen, wenn der ex schon mit anwalt agiert....
Mitglied inaktiv - 04.03.2016, 09:08
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Umgangsrecht/Sorgerecht
Der Kontakt ist schon seit dem letzten Jahr eingestellt. Habe auf Anrufe und Sims nicht mehr geantwortet. Ihm zuvor mitgeteilt das wir keinen Kontakt wünschen.Er war zu einem fa Termin mit um die Wahrscheinlichkeit zu klären ob er als Erzeuger in frage kommt(heute sehe ich das als Fehler). Zu allen anderen vorsorgeterminen war mein Ehemann mit. Zeugen für das was ich damals durchlebt habe gibt es genügend. Aber wer ist bereit das auch vor Gericht auszusagen ? Auch mein damaliger Vermieter hat damals davon mitbekommen und ich erzählte ihm was in jener Nacht geschah. Auch mein 11 jähriges Kind bleibt dem ganzen leider nicht verschont und sagte von sich aus das sie vor Gericht aussagen würde was damals alles geschah.habe natürlich immer versucht sie davon fern zu halten, was im gemeinsamen Haushalt leider nicht immer möglich war.schon allein weil Mama dauertraurig war ....
von
Mathilde age
am 04.03.2016, 10:09
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Umgangsrecht/Sorgerecht
Dann warte das Ergebis des Tests ab und zeige ihn an wenn er der Vater ist.
Ist er es nicht wäre eine Anzeige zumindest zu überdenken.
Zeugen die angegeben werden müssen aussagen was sie wissen.
Das ist Bürgerpflicht.
Verweigerung hat Konsequenzen.
Ist er der Vater hat er alle Rechte, da braucht es Nachweise und keine Behauptungen.
Was es ja erst einmal sind für Behörden.
von
Sternenschnuppe
am 04.03.2016, 10:49
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Umgangsrecht/Sorgerecht
Ich habe alles aufgehoben... An welche Abtreibungsstellen ich mich wenden sollte u.s.w. Bin froh wenn der Spuck ein Ende hat und hoffe auf das Ergebnis des Test
von
Mathilde age
am 04.03.2016, 10:53
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Ja er ist zahlungsfähig als Beamter
von
Mathilde age
am 04.03.2016, 10:58
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Umgangsrecht/Sorgerecht
Das ist gut.
Wie kam es denn nun zum Test ?
Hat er auf Feststellung der Vaterschaft geklagt ?
von
Sternenschnuppe
am 04.03.2016, 11:24
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Umgangsrecht/Sorgerecht
Nein nur im rechtsanwaltschreiben erwähnt das er umgangsrecht fordert oder einen Test. Wir haben den Test auf einen Faust gemacht. Wort wörtlich: sollten sie es in Zweifel ziehen wollen, dass mein Mandant der leibliche Vater ist, ist mein Mandant selbstverständlich bereit, sich gemeinsam mit allen Beteiligten einem Vaterschaftstest zu unterziehen...
von
Mathilde age
am 04.03.2016, 12:07
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Umgangsrecht/Sorgerecht
Dann lehne Dich noch mehr zurück.
Sein Mandant muss beweisen dass er der Vater ist, nicht andersrum !!!
Test also zwischen Kind und Deinem Mann?
Hoffe er ist ist.
Auch wenn er es nicht ist, ihr müsst auf so Briefe nicht reagieren.
Erst wenn etwas vom Gericht kommt.
Das Ergebnis Eures privaten Tests geht auch keinen was an.
Ist er ist suche einen Anwalt vor Ort auf. Prüft die Anzeige wegen Vergewaltigung.
von
Sternenschnuppe
am 04.03.2016, 12:37
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Umgangsrecht/Sorgerecht
Das Kind ist ehelich geboren. Da bedarf es großer Geschütze dies anzufechten.
Was möglich ist, aber ewig dauert.
von
Sternenschnuppe
am 04.03.2016, 12:39
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Umgangsrecht/Sorgerecht
Test zwischen Kind und Mann unabhängig vom anwaltsschreiben. Wir müssen nicht auf einen anwaltsbrief reagieren ?
von
Mathilde age
am 04.03.2016, 13:14
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Umgangsrecht/Sorgerecht
Nö.
Und das würde ich auch tunlichst vermeiden bevor das Ergebnis da ist.
Wann kommt es denn?
Bitte sag mal was rauskommt, gern auch per PN.
Ist Dein Mann der Vater würde ich dem Anwalt antworten er möge Euch bitte nicht mehr behelligen, das Kind ist nicht von ihm. Ihr erwägt eine Unterlassungsklage hören die Belästigungen nicht auf.
Ist Dein Mann leider nicht der Vater, dann brauchst Du eh einen Anwalt.
Vaterschaftsfeststellungsklage ist dann auch für Euch mit Kosten verbunden und Du weißt was bei rauskommt.
Dann ist es eher daran an Anerkennung, Unterhalt fordern und Umgang klären. Haben Kind und er ein Recht drauf.
Jedoch solltest Du ihn dann auf jeden Fall anzeigen. Wird er verurteilt könnte das sein Umgangsrecht aushebeln und würde zumindest begleiteten Umgang erreichen.
Ich glaube ich würde dann samt Mann und Kind 500km wegziehen.
Männer die Frauen vergewaltigen haben in meinen Augen sämtliche Vaterqualitäten auf Lebenszeit verspielt.
Alternativ schauen ob ihr erwirken könnt dass Dein Mann das Kind adoptiert. Auch da kann das Gericht die Zustimmung von ihm ersetzen wenn es dem Kindeswohl schadet wenn keine Adoption stattfindet.
Ich rate dass dem stattgegeben werden könnte, da es nicht zum Wohle des Kindes sein kann den Vergewaltiger der Mutter ständig zu sehen und es die Entwicklung massiv belasten kann.
Also, es gibt viele Möglichkeiten.
Was denkst Du denn wer der Vater ist ? Was sagt Dein Gefühl ?
von
Sternenschnuppe
am 04.03.2016, 13:24
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Umgangsrecht/Sorgerecht
Vergewaltigung, klar...
und dann geht Frau sofort (ungeschützt) mit dem Neuen ins Bett...steh doch dazu, dass du dich nicht entscheiden konntest und für den Schlamassel jetzt verantwortlich bist...
von
Tini_79
am 04.03.2016, 14:59